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Bund kündigt Zahlungseinschränkungen an: Auch die Rheumaliga bangt um Beiträge

09.10.2003 – 12:26 

Zürich (ots) -

Der Bund will künftig nur noch für Klienten von
Gesundheitsligen Beiträge zahlen, die eine IV-Rente beziehen oder
eine IV-Verfügung haben. Ein massiver Anstieg von IV-Bezügern ist mit
dieser Ankündigung vorprogrammiert. Die Rheumaliga hat einen Anteil
von zirka 50% invalider Klienten im Sinne der IV, für welche die
Gesundheitsorganisation bis jetzt einen Gesamtbetrag vom Bund erhält,
der nun nach der erwähnten Ankündigung wegfallen soll.
Wenn das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seine Pläne
umsetzt, wird die Rheumaliga in Zukunft im besten Fall damit
beschäftigt sein, Formulare auszufüllen und IV-Verfügungen zu
kontrollieren, statt die betroffenen Rheumapatienten zu beraten. Im
schlimmsten Fall ist es auch möglich, dass die Rheumaliga, die in
jedem Kanton vertreten ist, ihre Tätigkeit einstellen müsste. Ist das
die Absicht des BSV?
Die Frage stellt sich, wer in Zukunft die Betroffenen betreuen
soll. Werden die MitarbeiterInnen der Rheumaliga kranken Mitmenschen,
die ohne IV-Verfügung Rat und Hilfe suchen sagen müssen, sie sollen
bitte in zwei Jahren wiederkommen, wenn sie amtlich anerkannte
Invalide sind? Die Arbeit welche von der Rheumaliga geleistet wird
ist für die Betroffenen von höchster Wichtigkeit und dieser Einsatz
hilft nicht zuletzt mit, IV-Kosten zu sparen.
Das BSV handelt mit der geplanten Praxisänderung im völligen
Widerspruch zum IV-Prinzip "Eingliederung vor Rente". Gerade die
Rheumaliga leistet mit ihrer Arbeit einen grossen Beitrag zur
Erhaltung der Selbständigkeit und Eingliederung. Deshalb hofft sie,
dass Bundesrat Couchepin das BSV aus eigenem Interesse zurückpfeift.
Sparen ist gut und recht, aber mit dieser Neuregelung dürften die
Ausgaben der IV mit Sicherheit drastisch ansteigen!

Kontakt:

Herr Walter Huber
Tel. +41/1/487'40'06
Fax +41/1/487'40'19
E-Mail: wh@srl.ch

Rheumaliga Schweiz
Renggerstrasse 71
8038 Zürich