Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Luzerner Grundbuchrecht soll neu geregelt werden

20.05.2014 – 08:21 

Luzern (ots) -

Das Grundbuchrecht des Kantons Luzern soll aktualisiert und der geltenden Gesetzgebung auf Bundesebene angepasst werden. Neu wird das Grundbuchrecht im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft.

Das geltende Grundbuch-Gesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1930 und ist heute zu grossen Teilen veraltet. Der Bund hat das Sachenrecht im Zivilgesetzbuch und die eidgenössische Grundbuchverordnung in den letzten Jahren revidiert. Mit der Totalrevision des Grundbuchrechts werden die luzernischen Erlasse auf das neue Bundesrecht abgestimmt und bereinigt. Gemäss der Botschaft B 109 soll das luzernische Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch neu mit den entsprechenden Bestimmungen ergänzt und das bisherige Grundbuch-Gesetz aufgehoben werden.

Veraltete Bestimmungen entfallen

Die Totalrevision leistet einen Beitrag zur Rechtssicherheit, weil damit veraltete Bestimmungen entfallen und einzelne Praxisfragen einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden. Das bisherige Abgabesystem soll weitergeführt werden, weshalb sich keine finanziellen Auswirkungen ergeben. Auch die bisherige Zuteilung der Gemeinden zu den Grundbuchkreisen Luzern West und Luzern Ost bleibt unverändert. Wenn der Streitwert bei Beschwerden, welche die Grundbuchabgaben betreffen, weniger als 10'000 Franken beträgt, soll das Kantonsgericht neu lediglich in Einzelrichterbesetzung urteilen.

Aufgrund der 2013 durchgeführten Vernehmlassung wird die Veröffentlichungspflicht für Eigentumsübertragungen von Grundstücken weitergeführt. Nach heutigem Recht sind, abgesehen von Bagatellfällen, Grundstückserwerbe im Luzerner Kantonsblatt zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht soll künftig betreffend Umfang etwas reduziert werden, indem weniger Angaben im Kantonsblatt publiziert werden müssen. Dadurch soll die Einheitsgebühr für die Publikation um 10 Franken gesenkt werden.

Nach den Beratungen im Kantonsrat ist mit dem Inkrafttreten der Änderungen auf Mitte 2015 zu rechnen.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Zentraler Informationsdienst
041 228 60 00
information@lu.ch