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Luzerner Stimmberechtigte sagen Ja zum neuen Stipendiengesetz

18.05.2014 – 14:54 

Luzern (ots) -

Das Luzerner Stimmvolk stellt die Weichen neu für die Vergabe von Stipendien: 70.31 Prozent der Stimmenden sagten Ja zur Totalrevision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge und lehnt das Referendum von linker Seite ab.

Der Kanton Luzern erhält ein modernes und bedarfsgerechtes neues Stipendiengesetz: Der Ja-Stimmen-Anteil an der Urne betrug 70.31 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 55.04 Prozent.

Damit legen die Luzerner Stimmberechtigten den Grundstein, um die Stipendiengelder künftig zielgerichteter zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen einzusetzen. Bildungsdirektor Reto Wyss zeigte sich am Sonntag erfreut: «Das neue Gesetz gewährleistet, dass Stipendien oder Darlehen denjenigen zugute kommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Das Stimmvolk hat sich von der Argumentation der Regierung sowie der klaren Mehrheit des Kantonsrates überzeugen lassen - zum Wohle des Bildungsstandortes Luzern.» Die Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten auf private Stipendien und Darlehen - die vom Referendumskomitee als Hauptargument gegen das neue Gesetz aufgeführt wurde - ist, so Regierungsrat Reto Wyss, «eine sinnvolle Ergänzung zu den kantonalen Beiträgen und vergrössert die zur Verfügung stehenden Mittel für Aus- und Weiterbildungen". Reto Wyss unterstrich, dass diese neue Möglichkeit der Finanzierung "klaren Kriterien bei der Auswahl der Anbieter unterliegt».

Effizientere Bearbeitung und verstärkte Beratung Das im revidierten Stipendiengesetz festgehaltene Luzerner Modell sieht einige Neuerungen vor. So wurden die Berechnungsgrundlagen komplett überarbeitet. Zudem sollen zeitgemässe und transparente Formen der Gesuchsbearbeitung den administrativen Aufwand reduzieren. Gesuchsteller können neu ihren finanziellen Anspruch online selber abklären. Bildungswillige profitieren auch von einer verstärkten Information und Beratung. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Ausbildungswillige vertieft mit dem jeweiligen Ausbildungsziel und dessen Finanzierung auseinandersetzen. Die Bedarfs- und Beitragsberechnung wendet eine nachvollziehbare Budgetlogik an und orientiert sich an den realen Kosten und den effektiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Ebenso wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass heute verschiedene Bildungswege zum gleichen Abschluss führen. Deshalb werden künftig alle Bildungswege gleich behandelt: Ob ein Fachhochschulabsolvent auf dem klassischen Weg über die Berufslehre und Berufsmatura zum Hochschulabschluss gelangt oder via Gymnasium mit Praktikum, soll für die finanzielle Unterstützung keine Rolle mehr spielen.

Unbestritten: Beitritt zum Konkordat

Unabhängig vom Abstimmungsergebnis tritt der Kanton Luzern mit kantonsrätlicher Zustimmung auf eidgenössischer Ebene der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen bei, dem sogenannten Stipendienkonkordat. Das Konkordat hat zum Ziel, die sehr unterschiedlichen kantonalen Stipendiensysteme zu harmonisieren.

Strategiereferenz

Dieses Gesetz dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Innovations- und Wissenstransfer

Kontakt:

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs - und Kulturdirektor
Tel. 041 228 52 03
(Abstimmungssonntag, 18. Mai 2014, von 15.15 bis 16 Uhr)
reto.wyss@lu.ch