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Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze

03.10.2023 – 14:01 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Oktober 2023 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung im Landtag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Notariatsgesetzes, der Rechtssicherungs-Ordnung sowie des E-Government-Gesetzes aufgeworfen wurden.

Ziel der Vorlage ist es insbesondere, dass Unternehmen künftig vollständig online gegründet werden können, ohne dass Gründerinnen und Gründer persönlich vor dem Amt für Justiz oder einer anderen Behörde erscheinen müssen. Gleiches soll für die Errichtung von Zweigniederlassungen gelten. Ausserdem sollen sämtliche Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister sowie zur Einreichung der erforderlichen Belege in elektronischer Form erfolgen können. Da zur Gründung von Kapitalgesellschaften eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist, sollen öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen künftig in digitaler Form durchgeführt werden können.

In der Stellungnahme werden diejenigen Fragen beantwortet, die im Landtag anlässlich der ersten Lesung am 7. September 2023 gestellt wurden. Diese betrafen insbesondere die Zurverfügungstellung von Mustervorlagen sowie die Möglichkeit zur Online-Gründung sämtlicher Rechtsformen.

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