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Caritas Schweiz befürwortet Mindestlohn-Initiative / Die Bekämpfung von Armut braucht differenzierte Massnahmen

01.04.2014 – 09:26 

Luzern (ots) -

Caritas Schweiz sagt Ja zur Initiative «Für den Schutz fairer Löhne». Das Volksbegehren setzt einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung eines existenzsichernden Einkommens. Allerdings ist die Initiative nur ein Instrument unter anderen zur Bekämpfung der Armut. Nachhaltige Vermeidung von Armut verlangt ein Massnahmenpaket, das über die Statuierung eines gesetzlichen Mindestlohnes weit hinausreicht.

Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge bilden die etablierten und wirkungsvollsten Instrumente zur Aushandlung von fairen und existenzsichernden Löhnen. Allerdings sind tiefe Löhne besonders typisch für Branchen, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Hier findet sich auch ein Grossteil der so genannten Working Poor.

Mit der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohnes für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert die Initiative die Lage vieler Working Poor. Da Frauen überproportional in Tieflohn-Segmenten der Wirtschaft vertreten sind, sorgt die Initiative auch für mehr Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.

Die Bedenken aus Sicht der Caritas betreffen die Gefahr, dass leistungsschwächere Personen sowie junge Erwachsene beim Berufseinstieg aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden könnten. Der Verfassungsartikel sieht diesbezüglich zwar Ausnahmeregelungen vor. Ob das Parlament diese jedoch im Sinne der Armutsbetroffenen ausgestalten wird, ist unsicher.

Insgesamt setzt die Initiative einen wichtigen Akzent zur Bekämpfung von Armut in der Schweiz. Aus armutspolitischer Perspektive reicht indessen die Festsetzung eines Mindestlohnes nicht aus. Weil etwa fehlende Bildung Armutsursache Nummer eins ist, braucht es bildungspolitische Massnahmen und Frühe Förderung. Armutsbetroffenen muss mit Familienergänzungsleistungen geholfen werden. Alleinerziehende sind darauf angewiesen, dass Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie realisiert werden. Oder das Existenzminimum soll steuerlich befreit werden.

Kontakt:

Hinweis an die Redaktionen:
Für weitere Auskünfte stehen Bettina Fredrich, Leiterin Fachstelle
Sozialpolitik, Caritas Schweiz, bfredrich@caritas.ch, Tel. 041 419 23
37 und die Abteilung Information, Tel. 041 419 22 71 zur
Verfügung.