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Caritas Schweiz - Palliativ-Pflege-Tagung 2007: "So möchte ich sterben."

06.09.2007 – 10:15 

Luzern (ots) -

Die Patientenverfügung ist eine wertvolle Entscheidungshilfe
Viele finden sie gut, aber nur wenige haben eine -
die Patientenverfügung kann eine wertvolle Entscheidungshilfe
darstellen, wenn medizinische Alternativen bestehen und eine
betroffene Person nicht mehr urteilsfähig ist. An der
Pallativ-Pfege-Tagung in Emmen (LU) haben sich  290 Teilnehmende mit
dem Instrument der Patientenverfügung auseinander gesetzt sowie mit
Fragen rund ums Sterben, dem Recht auf Selbstbestimmung und den
gesetzlichen Grundlagen.
"Den Menschen ein gutes Lebensende und "ein gutes Sterben" zu
ermöglichen, ist die zentrale Zielsetzung der Hospizbewegung und der
Palliative Care", erklärt Barbara Steffen-Bürgi, pflegerische
Leiterin des Interdisziplinären Zentrums für Patientenschulung und
Patientenberatung am Universtitätsspital Zürich, anlässlich der
Palliativ-Pflege-Tagung 2007 "So möchte ich sterben.". "Es geht dabei
im Wesentlichen darum, bewusst mit der Tatsache der Sterblichkeit
umzugehen - miteinander darüber zu kommunizieren und mittels einer
vorausschauenden Planung zu versuchen, die Gestaltungsmöglichkeiten,
die bis zuletzt immer auch vorhanden sind, wahrzunehmen. Um Menschen
"ein gutes Sterben" zu ermöglichen, braucht es als Rahmen eine
bewusst gestaltete Lebens-, Abschieds- und Sterbekultur", zeigt sich
die Pflegeexpertin überzeugt.
Die Patientenverfügung soll im Rahmen des neuen
Erwachsenenschutzrechtes im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert
werden. Den entsprechenden Entwurf erläuterte Jürg Müller, Leiter des
Rechtsdienstes am Universitätsspital Basel, nachdem er die
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, vor allem des kantonalen
Rechts, vorgestellt hatte. Alfred Simon, Geschäftsführer der Akademie
für Ethik in der Medizin aus Göttingen, diskutierte die Möglichkeiten
und Grenzen der Patientenverfügung aus ethischer Sicht. Dabei stützte
er sich auch auf empirische Studien, die das Interesse an
Patientenverfügungen belegen, obschon diese in der Praxis noch
verhältnismässig selten zur Anwendung kommen. Als sinnvolle Ergänzung
zu einer Patientenverfügung sieht er die Benennung einer
Vertrauensperson im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Andreas Gerber,
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dialog Ethik, einem
interdisziplinären Institut in Zürich für Ethik im Gesundheitswesen,
behandelte die Frage von Stellvertreter-Entscheiden.
"Dass sich fast 300 Teilnehmende für die Veranstaltung angemeldet
haben, zeigt auch die Aktualität des Themas Patientenverfügung", ist
Beat Vogel, Leiter der Fachstelle Begleitung in der letzten
Lebensphase bei Caritas Schweiz, überzeugt. Die Tagung, die alle zwei
Jahre stattfindet, konnte wiederum auf die Unterstützung der
Mundipharma Medical Company zählen. Sie wurde von Caritas Schweiz
zusammen mit dem Verband Heime und Institutionen Schweiz (Curaviva),
dem Schweizer Berufs- und Fachverband der Geriatrie-,
Rehabilitations- und Langzeitpflege (SBGRL) und dem Schweizer
Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)
organisiert.
Eine Patientenverfügung ist bei Caritas Schweiz zum Preis von 15
Franken (4 Seiten inkl. 16-seitiger Begleitbroschüre) in Deutsch,
Französisch und Italienisch erhältlich. Sie kann telefonisch unter
041 419 22 22 oder unter www.caritas.ch bestellt werden, wo auch ein
Newsletter zum Thema heruntergeladen werden kann.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Ania Biasio,
Abteilung Information, unter Tel. 041 419 23 68. Auf Wunsch
vermitteln wir Ihnen die ReferentInnen gerne für ein Interview.

Kontakt:

Frau Ania Biasio
Abteilung Information
Tel.: +41/41/419'23'68