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Connyland : Tierschutzverfahren wegen haltlos kurzer Verjährungsfrist nicht anhand genommen

11.09.2002 – 16:31 
Wädenswil(ots) -  Die ASMS ist über die Verfahrensentwicklung im
Fall Connyland und Vater und Sohn Conny und Roberto Gasser erfreut
und in ihrem wachsenden Vertrauen in die Thurgauer Behörden bestärkt.
Man rechnet noch in diesem Jahr mit einer Anklage gegen den
Juniorchef des Vergnügungsparks "Connyland" wegen schweren Delikten
und sieht den Leumund des Vaters Gasser durch die Verurteilung wegen
Ausländer- und Tierseuchendelikten getrübt, sofern das Urteil in
Rechtskraft erwächst.
Die ASMS bedauert die stossend kurze Verjährungsfrist für
Tierschutzwidrigkeiten und verlangt eine Anhebung bei der anstehenden
Revision des Tierschutzgesetzes. Insbesondere wegen der kurzen Frist
sind die Connyland-Verantwortlichen um eine Bestrafung auch wegen
Verstössen gegen das Tierschutzgesetz herum gekommen. Doch waren die
beiden ASMS-Strafanzeigen völlig berechtigt, wie allein schon aus der
Tatsache hervorgeht, dass die Connyland-Verantwortlichen - unter
Vorbehalt der Rechtskraft - sämtliche Verfahrenskosten zu tragen
haben. Dies ist laut Strafprozessordnung bloss dann möglich, wenn
"der Angeschuldigte durch Verletzung gesetzlicher Pflichten Anlass
für ein Strafverfahren gegeben oder dessen Durchführung erschwert
hat."
Überdies verlangt die ASMS die Schaffung eines Tieranwalts auch im
Kanton Thurgau, wie er seit zehn Jahren im Kanton Zürich besteht. Nur
dieser hätte die Möglichkeit, die Nichtanhandnahmeverfügung des
Bezirksamtes überhaupt zu Gesicht zu bekommen und zu Gunsten der
Tiere gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Tieranwalt wäre auch die
einzige Person, welche in einem Strafverfahren wegen
Tierschutzwidrigkeiten die Rechte der Tiere vertreten könnte.
Die ASMS-Strafanzeigen haben vieles in Bewegung gebracht: Nicht
nur wurden die Machenschaften der Familie Gasser durchleuchtet und
geahndet. Sie haben Bevölkerung und Vollzugsorgane hoffentlich
nachhaltig für eine moderne Mensch-Tier-Beziehung im Bereich
gefangener Wildtiere angeregt.

Kontakt:

ASMS
Noëlle Delaquis
Leiterin Fachstelle Delfine
Mobie: +41/76/393'20'60

www.flipperswil.ch
www.asms-swiss.ch
www.whale-zone.ch
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