ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Effizienter Abtransport von "Lothar"-Holz
Bern (ots) -
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Die sogenannten Lothar-Bewilligungen für Nutzfahrzeuge mit 40 Tonnen Betriebsgewicht wurden um ein Jahr, bis Ende 2004, verlängert. Somit kann Sturmholz weiterhin effizient und umweltfreundlich abtransportiert werden. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist erleichtert über den entsprechenden Entscheid des Departements Leuenberger.
Noch immer liegt Sturmholz als Folge des Orkans "Lothar" in den Wäldern. Dabei gilt seit 1. Januar 2001 gilt die Verordnung über die Bewältigung der von Lothar" verursachten Schäden. Der Rechtssatz ermächtigt die Kantone, geeignete Nutzfahrzeuge mit bis zu 40 Tonnen Betriebsgewicht verkehren zu lassen; dies in Abweichung des heute generell höchstzulässigen Gesamtgewichts für Lastzüge von 34 Tonnen und mit dem Zweck, Sturmholz wirtschaftlich, effizient und ökologisch abtransportieren zu können.
Die sogenannten Lothar-Bewilligungen für den Schwerverkehr waren ursprünglich nur bis Ende 2003 vorgesehen. Dies hätte bedeutet, dass im Jahr 2004 Sturmholz nur mit 34 Tonnen Betriebsgewicht hätte befördert werden können, ab 2005 aber wieder mit 40 Tonnen, weil dann ja auch in der Schweiz die generelle 40-Tonnen-Limite eingeführt sein wird. 2004 wäre also zum Zwischenjahr geworden. Vor allem aber hätte man auf den effizienten Abtransport mit Lastzügen verzichten müssen, die, mit fünf Achsen ausgerüstet, technisch sehr wohl für 40 Tonnen zugelassen sind. Eine derartige künstliche Reduktion der Auslastung wäre aus ökologischer Sicht widersinnig gewesen. Volle Auslastung heisst hohe Transporteffizienz bei einem Mindestmass an Verkehrsbewegungen und bei nur geringem Anstieg von Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.
In dieser Situation sind die betroffenen Verbände aktiv geworden. Vertreter der Wald- und Holzwirtschaft und der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG sind die zuständigen Behörden angegangen und haben auf die bestehenden Zusammenhänge hingewiesen. Im Ergebnis hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Zulässigkeit der 40-Tonnen-Bewilligungen für Lothar"-Holz um ein Jahr verlängert. Dieser Entscheid, der in der Weisung des UVEK vom 29. August 2003 festgehalten ist, hat in den betroffenen Kreisen Genugtuung und Erleichterung ausgelöst.
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