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Neue Sozialpartnerschaft im Detailhandel

 
 Quelle: LIDL Schweiz
Bildunterschrift:
v.l.n.r. Magdalena Bertone, Syna; Andreas Pohl, Lidl Schweiz; Peter Kyburz, KV Schweiz; Vertragsunterzeichnung GAV / Weiterer Text ueber ots und auf https://www.presseportal.ch. Die Verwendung dieses Bildes ist fuer redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veroeffentlichung unter Quellenangabe: "obs/LIDL Schweiz".

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07.12.2010 – 11:47  LIDL Schweiz    [newsroom]

Bern (ots) -

- Hinweis: Bildmaterial wird über Keystone durch Photopress
     verbreitet und steht zum kostenlosen Download bereit unter:
     http://www.presseportal.ch/de/pm/100016795 -
Als erster Discounter in der Schweiz geht LIDL eine 
Sozialpartnerschaft mit Syna und KV Schweiz ein. Der LIDL-GAV senkt 
u.a. die wöchentliche Arbeitszeit auf 41 Stunden pro Woche und 
schreibt Referenzmindestlöhne für alle Mitarbeitenden vor. Der 
Vertrag tritt am 1. März 2011 in Kraft.
Heute Morgen haben die Sozialpartner LIDL, Syna und KV Schweiz 
ihren während der vergangenen Monate erarbeiteten GAV unterschrieben.
Die Sozialpartner haben sich unter der Federführung von Lidl auf 
eine Reduktion der Wochenarbeitszeit von bisher 42 Stunden auf 41 
Stunden geeinigt. Sie gilt für alle Unternehmensbereiche und liegt 
somit unter dem Branchendurchschnitt. Ausserdem legt der LIDL-GAV die
Mindestlöhne verbindlich fest. Der Mindestlohn (Referenzmindestlohn, 
Vollzeit, x13) liegt für 20-jährige, ungelernte Angestellte bei 3'800
Franken. Bei Mitarbeitenden mit funktionsbezogener Berufserfahrung 
und einer zweijährigen Grundausbildung sind es mindestens 3'950 
Franken, mit dreijähriger Grundausbildung mindestens 4'100 Franken. 
Die Sozialpartner haben zudem jährliche Lohngespräche vereinbart.
Alle Mitarbeitenden erhalten fünf Wochen Ferien, für Lernende und 
Angestellte über 50 Jahre gelten neu sechs Wochen Ferien. Beim 
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub konnten ebenfalls Lösungen 
vereinbart werden, die über dem gesetzlichen Minimum liegen.
Beibehalten wird die fortschrittliche BVG-Lösung von LIDL. Da im 
Detailhandel Teilzeitpensen verbreitet sind, wird bei der zweiten 
Säule bewusst auf den Koordinationsabzug verzichtet. Dadurch wird 
sichergestellt, dass sich auch Teilzeitangestellte eine 
Altersvorsorge erarbeiten können.
Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für Lernende und alle Angestellten 
(ohne Kader), unabhängig vom Arbeitspensum. Er tritt am 1. März 2011 
in Kraft und gilt für drei Jahre; danach verlängert er sich ohne 
Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Es ist der erste 
gesamtschweizerische GAV, der mit einem Discounter abgeschlossen 
wurde.
Weitere Informationen:
www.syna.ch
www.kvschweiz.ch

Kontakt:

Paloma Martino
Medienverantwortliche Lidl Schweiz
Tel.: +41/71/627'82'00

Carlo Mathieu
Zentralsekretär Syna
Mobile: +41/79/690'54'79

Barbara Gisi
Leiterin Angestelltenpolitik KV Schweiz
Mobile: +41/79/775'66'10