ikr: Tiererhebung 2018 - Aufforderung zur Meldung an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Vaduz (ots/ikr) - Die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Die Meldung soll mittels "Formular B: Tiererhebung 2018" bis längstens zum 31. ...