Überstellung verurteilter Personen
Vaduz, 17. Oktober (ots) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen. Liechtenstein ist seit dem 1. Mai 1998 Vertragsstaat des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen. Das Übereinkommen erleichtert die Überstellung ausländischer ...