Zum neuen Unmut von Betrieben über die GEZ-Reform:
Berlin (ots) - Das Karlsruher Gericht hat mehrfach bestätigt, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für das demokratische Gemeinwesen als besonders wichtig erachtet. Dass Bürger und juristische Personen wie Betriebe dafür etwas bezahlen müssen, steht außer Zweifel. Im Kern muss nun aber entschieden werden, in welcher Form die Gebühren dafür erhoben werden dürfen. Das gute Gefühl, etwas für eine erbrachte ...