Kommentar zur geplanten Entmachtung berufsbezogener Arbeitnehmer-Organisationen durch die Große Koalition
Berlin (ots) - Dem Vorhaben, die unbequeme Vielfalt der Spartengewerkschaften preiszugeben, steht allerdings Artikel 9, Absatz 3, des Grundgesetzes entgegen, der die Koalitionsfreiheit garantiert. Das Recht, Interessenvertretungen zu gründen, die etwa zum Führen von Tarifverhandlungen berechtigt sind oder zur ...