Zum Gleichstellungsurteil des Bundesverfassungsgerichts:
Berlin (ots) - Homosexuelle Paare treten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft füreinander ein, sie sind nach einer Trennung verpflichtet, sich den Zugewinn zu teilen und dem Partner Unterschiede in der Altersvorsorge auszugleichen. Viele ziehen Kinder groß und übernehmen dauerhaft Verantwortung für die ganze Lebensgemeinschaft. All das gleicht einer Ehe, so dass es keinen Grund gibt, im Steuerrecht Unterschiede ...