Medienmitteilung

Ab 11. Mai 2020 dürfen Gastro-Betriebe unter Auflagen wieder öffnen: Das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19 liegt vor

2020-05-05T16:12:24

Zürich (ots) -

Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.

Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen gehören Massnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Das Covid-19-Schutzkonzept für das Gastgewerbe ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die grossen Branchenverbände machen es auf ihren Webseiten öffentlich zugänglich. Die Sozialpartner sind angehört worden. Der Bundesrat wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen.

Das Schutzkonzept, das insgesamt sieben Seiten umfasst, ist ausführlich und im Detail sehr präzise. Hier ein paar Auszüge aus dem Dokument:

   - An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen 
     sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die 
     nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie.
   - Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit 
     Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel
     desinfizieren können.
   - Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, 
     Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern 
     vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und 
     Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen. Das 
     Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie 
     danach vollständig.
   - Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
   - Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen 
     Gästegruppen nicht vermischen.
   - Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich 
     "Schulter-zu-Schulter" ein Abstand von 2 Metern und nach hinten 
     "Rücken-zu-Rücken" einen 2-Meter-Abstand von Tischkante zu 
     Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand 
     zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
   - Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend 
     empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen 
     prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann 
     dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der 
     Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch 
     Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener 
     Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
   - Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während 
     kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer 
     Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines 
     Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine 
     Tragepflicht.

Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen. Sie bereiten sich in der verbleibenden Zeit bis zum 11. Mai zusammen mit ihren Mitarbeitenden sorgfältig auf die neue Situation vor. Dabei können die Betriebe auf die Unterstützung durch die Branchenverbände zählen. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars. Das Gastgewerbe wird alles daran setzen, die Massnahmen des Schutzkonzeptes Covd-19 zum Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden gemäss den Vorgaben umzusetzen.

Beilage zur Medienmitteilung:

   - Branchen-Schutzkonzept Gastgewerbe unter Covid-19

Pressekontakt:

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
- Casimir Platzer, Präsident GastroSuisse, Tel. +41 (0)44 377 53 53
- Andreas Züllig, Präsident HotellerieSuisse, Tel. +41 (0)31 370 41
40
- Andreas Hunziker, Präsident Swiss Catering Association SCA, Tel.
+41 (0)44 388 35 35

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100007695/100847305


Weiterführende Informationen

http://www.gastrosuisse.ch

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