MedienmitteilungBeschwerde gegen "Lausanne Cités" abgewiesen2026-05-29T09:00:07Bern (ots) - Parteien: X. c. "Lausanne Cités" Themen: Menschenwürde / Privatsphäre Beschwerde abgewiesen Zusammenfassung Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Wochenzeitung "Lausanne Cités" abgewiesen. Die Zeitung hat nicht gegen die berufsethischen Regeln verstossen, als sie ein kleines Foto, eingebettet in eine Galerie von sechs Bildern, veröffentlichte, das eine Person zeigt, die auf dem Boden liegt und sich in einem Zustand völliger Verwahrlosung befindet. In der Berichterstattung ging es um den sozialen Brennpunkt an der Rue de Genève in Lausanne. Auch wenn das Bild schockierend und brutal wirken mag, war seine Veröffentlichung gerechtfertigt. Es liegt im öffentlichen Interesse über die Situation in diesem Quartier und über die Szenen zu informieren, mit denen die BewohnerInnen regelmässig konfrontiert sind. Die abgebildete Person war auch nicht erkennbar, da sie mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden lag und es kaum möglich war zu bestimmen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelte. Deshalb war es auch nicht erforderlich, ihre Zustimmung einzuholen. Pressekontakt: Schweizer Presserat Permalink:
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