Medienmitteilung

Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts

2026-03-03T16:24:22

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. März 2026 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (BuA Nr. 95/2025) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

In der Landtagssitzung vom 5. Dezember 2025 wurde diese Vorlage in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht insbesondere klarstellende Ausführungen, ob für die Gründung eines Steuerberatungsunternehmens zusätzlich zur steuerfachlichen Qualifikation zwingend die Treuhänderprüfung nötig ist und ob die dafür geltenden Vorgaben im Treuhändergesetz zeitgemäss sind.

Die zweite Lesung der Vorlage findet voraussichtlich im April 2026 statt. Die Abänderungen sollen am 1. Juni 2026 in Kraft treten.

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