MedienmitteilungAbänderung der E-Government-Verordnung2026-01-27T13:35:15Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV) verabschiedet. Die Abänderung der genannten Verordnung wird aufgrund einer Abänderung des E-Government-Gesetzes (E-GovG) vorgenommen: Die Liechtensteinische Landesverwaltung betreibt neu ein Beurkundungs- und Beglaubigungssystem, weshalb das Nähere hinsichtlich des neuen elektronischen Beurkundungs- und Beglaubigungssystems wird mit Verordnung geregelt wird. Regelungen wurden vor allem hinsichtlich des Zugangs (Authentifizierung und Sperrung), der Protokollierung sowie der Datensicherung, -aufbewahrung und -löschung getroffen. Die Verordnung wird am 1. März 2026 in Kraft treten. Pressekontakt: Ministerium für Gesellschaft und Justiz Permalink:
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