MedienmitteilungLohnanpassungen im Bauhauptgewerbe für 2025 sowie Sicherung des Flexiblen Altersrücktritts2024-11-25T10:00:06Zürich (ots) - Die Vertragsparteien des Landesmantelvertrags für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) haben für 2025 eine generelle Lohnerhöhung von 1.4 Prozent vereinbart. Die Lohnerhöhung ist Teil eines Sanierungspakets für den Flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe. Weil in den kommenden Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, müssen zur Sicherung der Renten die Leistungen reduziert werden. Die Baumeister unterstreichen mit der Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um zusätzliche 0.5 Prozent ihr soziales Engagement und ihr Einstehen für den Flexiblen Altersrücktritt. Sie finanzieren diesen neu mit Beiträgen in der Höhe von insgesamt 6 Lohnprozent, die Arbeitnehmerseite mit 2.25 Lohnprozent. Am 5. November haben sich der Schweizerische Baumeisterverband SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna auf ein Verhandlungsresultat verständigt. Am 8. November haben die Delegierten des SBV, am 9. November jene der Syna und am 23. November jene der Unia dem Resultat zugestimmt. Das Verhandlungsergebnis gilt für alle dem Landesmantelvertrag unterstellten Bauunternehmen und rund 70 000 Bauarbeiter und beinhaltet folgende Punkte:
Faires Verhandlungsergebnis fand bei allen Vertragsparteien eine Mehrheit Das vorliegende Verhandlungsergebnis war möglich, weil alle Seiten bereit waren, aufeinander zuzugehen. Bei allen Vertragsparteien war das Ergebnis nicht unumstritten. Nach ausführlichen Diskussionen stimmte aber jeweils eine Mehrheit dem Ergebnis zu. Die Vertragsparteien sind überzeugt, dass sie für die Firmen, die Arbeitnehmenden und die gesamte Branche eine sinnvolle Lösung gefunden haben. Pressekontakt: Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV, Tel. 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch Permalink:
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