MedienmitteilungDie BfB rät: Gasflaschen müssen draussen bleiben2023-10-26T09:00:06Bern (ots) - Mit dem Einzug des Herbstes neigt sich die Grillsaison dem Ende zu. Für viele stellt sich nun die Frage, wo sie den Gasgrill während der Wintermonate verstauen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB warnt davor, die Geräte im Hausinnern oder in der Garage aufzubewahren. Der Gasgrill wird vielerorts in Kellern oder in Garagen abgestellt, um ihn vor Kälte und Nässe zu schützen. Dies bringt jedoch ein hohes Risiko mit sich. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Zudem muss die Gasflasche zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Es ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Die Flaschen dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Das für den Grill verwendete Gas ist schwerer als Luft. Deshalb müssen die Behälter immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann. Darüber hinaus sind auf jeder Gasflasche Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind. Defekte Geräte dürfen nur von ausgewiesenen Fachleuten repariert werden. Sicherheitstipps für Gasflaschen
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/gasflasche Pressekontakt: Rolf Meier Permalink:
|