Medienmitteilung

Biogas: Jetzt müssen die Weichen richtig gestellt werden

2016-11-22T12:31:54

Zürich (ots) -

Die Schweizer Gaswirtschaft hat die Biogas-Einspeisung ins Erdgasnetz innerhalb der vergangenen fünf Jahre auf 262 GWh vervierfacht - dies ohne Förderung der öffentlichen Hand im Gegensatz zum Biogas, das verstromt wird. Nach wie vor wird Biogas, das zum Heizen genutzt wird, jedoch nicht als erneuerbare Energie im Sinne der kantonalen Vorschriften anerkannt. Politik und Verwaltung sind gefordert, die Weichen richtig zu stellen, damit das Potenzial von Biogas als nachhaltiger und klimaneutraler Energieträger voll genutzt werden kann.

In der Schweiz steigt die Nachfrage nach Biogas stark an. In Kombination mit Erdgas wird es nicht nur als Treibstoff, sondern zunehmend auch zum Heizen eingesetzt. Immer mehr lokale Gasversorger mischen dem Erdgas einen festen Biogas-Anteil bei. Biogas ist eine erneuerbare und CO2-freie Energie aus natürlichen Abfallstoffen. Da das Angebot im Inland begrenzt ist, wird es auch aus den Nachbarländern importiert. Die Gaswirtschaft geht davon aus, dass der Anteil des verkauften Biogases in den kommenden Jahren noch wesentlich steigen wird. Was oft vergessen geht: Durch die Einspeisung von Biogas ins Netz erreicht man einen höheren Gesamtwirkungsgrad als bei der Biogas-Verstromung.

Biogas hat als erneuerbare Energie ein grosses Potenzial; kombiniert mit Erdgas und anderen erneuerbaren Gasen könnte es einen wichtigen Beitrag leisten, die Energie- und Klimaziele des Bundes umzusetzen. Bereits 2010 hat die Gaswirtschaft einen Förderfonds ins Leben gerufen, in den die lokalen Versorger jährlich rund 3 Millionen Franken einzahlen. Damit werden Investitionen in neue Produktionsanlagen sowie die Einspeisung unterstützt. Inzwischen sind zwischen Genfer- und Bodensee 25 Anlagen in Betrieb.

Bürokratische Hindernisse bei der Anerkennung

Schwer nachvollziehbar sind die rechtlichen und bürokratischen Hindernisse bei der Anerkennung von Biogas. Solche bestehen auf zwei Ebenen: bei den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) und beim Import von Biogas.

Seitens der Kantone wird Biogas zum Heizen in Wohngebäuden heute nicht als erneuerbare Energie anerkannt. Die Gasbranche hat im Hinblick auf die Revision der MuKEn 2014 ein Modell entwickelt, das von kompetenten juristischen Stellen als gangbar beurteilt wird und Einwände betreffend Kontrollaufwand entkräftet. Bei der Umsetzung der MuKEn 2014 in den kantonalen Gesetzgebungen bleibt den Kantonen und ihren Parlamenten die Chance, die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen.

Das im Inland begrenzte Angebot und die Verfügbarkeit von ökologisch hochwertigem Biogas in den Nachbarländern machen den Import von Biogas zu einer sinnvollen Option. Mit Verweis auf strikte zollrechtliche Bestimmungen und daraus abgeleitete Anrechnungsfragen betreffend CO2-Emissionen verweigern die zuständigen Bundesbehörden solchen Importen allerdings nach wie vor die Anerkennung.

Politik und Verwaltung sind gefordert, sinnvolle Lösungen zu finden, damit Biogas für alle Nutzungen als erneuerbare Energie anerkannt wird. Nur so kann das Potenzial dieses nachhaltigen und klimaschonenden Energieträgers voll genutzt werden, der einen bedeutenden Beitrag leisten kann beim Umbau des Schweizer Energiesystems.

Kontakt:

Thomas Hegglin, Mediensprecher VSG, 044 288 32 62, Hegglin@erdgas.ch

Permalink:


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Weiterführende Informationen

http://www.erdgas.ch

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