MedienmitteilungMedia Service: Schweizer Presserat: Stellungnahme 10/2011 (www.presserat.ch/29100.htm) Parteien: Minelli / Luley c. «SonntagsBlick» Beschwerde Minelli gutgeheissen; Beschwerde Luley teilweise gutgeheissen2011-04-19T11:00:02Interlaken (ots) - Thema: Nichtdeklariertes Symbolbild / Wahrheit / Entstellte Informationen Zusammenfassung «SonntagsBlick» täuscht Leser mit Symbolbild Der Schweizer Presserat rügt den «SonntagsBlick», weil er ein Symbolbild nicht als solches deklarierte. Die Zeitung hatte am 12. September 2010 den Artikel «Verhaftet nach Freitod» über den Suizid eines Briten in Zürich veröffentlicht. Er war mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Dignitas aus dem Leben geschieden. Die Redaktion bebilderte den Bericht mit dem Foto eines anderen Engländers, der mit Dignitas Suizid begangen hatte, gab in der Bildunterschrift aber vor, es handle sich um ersteren. Darauf gingen beim Presserat zwei Beschwerden von Dignitas-Leiter Ludwig A. Minelli und eines weiteren Mitarbeiters seiner Organisation gegen den «SonntagsBlick» ein. Der Rat gab ihnen Recht. Mit der Legend, die den vollen Namen des Briten nannte, täuschte der «SonntagsBlick» seine Leserschaft und verletzte den Journalistenkodex. Denn Journalisten sollten Symbolbilder, die nicht direkt mit dem Textinhalt zu tun haben, eindeutig kennzeichnen. Bei weiteren Textpassagen, die der Dignitas-Mitarbeiter als falsch oder irreführend bemängelte, wies der Presserat die Beschwerde mit einer Ausnahme ab. Im Artikel hatte es geheissen, der Sarg des Verstorbenen sei nach England transportiert worden. In Wahrheit hat Dignitas den Briten in Zürich eingeäschert. Damit verstiess «SonntagsBlick» auch gegen die Wahrheitspflicht. Kontakt: SCHWEIZER PRESSERAT Permalink:
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