Medienmitteilung

Kosten und Tarife im Übertragungsnetz 2009 / BKW reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein - definitive juristische Klärung nötig

2011-01-10T18:00:00

Bern (ots) -

Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat beim Bundesgericht
Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht vom 11. 
November 2010 eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine 
Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) 
gestützt, welche eine  Kürzung der anrechenbaren Kosten für das 
Übertragungsnetz (Netzebene 1) angeordnet hatte.
Die vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Verfügung der ElCom 
sieht vor, dass die anrechenbaren Netzkosten (Netzebene 1) der BKW 
für das Jahr 2009 um rund 10 Mio. CHF zu senken sind. Die BKW möchte 
mit ihrer Beschwerde eine Überprüfung des Urteils und eine definitive
Klärung durch das Bundesgericht erwirken.

Kontakt:

Antonio Sommavilla
031 330 51 07

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100001009/100617035


Weiterführende Informationen

http://www.bkw.ch

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