Medienmitteilung

Übertragungsnetz: Kosten und Tarife 2009 / BKW-Beschwerde teilweise gutgeheissen

2010-11-25T18:24:15

Bern (ots) -

Die BKW FMB Energie AG (BKW) nimmt zur Kenntnis, dass
das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde betreffend die Kosten 
und Tarife im Übertragungsnetz für das Jahr 2009 teilweise 
gutgeheissen hat. Die gegen die Verfügung vom 6. März 2009 der 
Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) gerichtete Beschwerde
bezweckte, die Modalitäten der Netzbewertung zu klären. Das 
Bundesverwaltungsgericht hat die von der BKW angefochtene Verfügung 
in zwei Punkten zur Bewertung abgeändert bzw. aufgehoben. Für die 
Stromkunden ergeben sich unmittelbar aus dem Gerichtsentscheid keine 
direkten Konsequenzen.
Die von der ElCom für die Höchstspannungsleitungen angewendete 
Bewertungsmethode führt für die BKW zu jährlichen Mindererträgen in 
der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, welche für die 
Finanzierung von künftig notwendigen Ersatz- und Ausbauinvestitionen 
fehlen werden. Die Auswirkungen dieser Berechnungsmethode, die vom 
Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sind direkt weder bei den 
Strompreisen noch beim Netzbetrieb spürbar. Die auf hohe Standards 
der Versorgungssicherheit ausgerichtete Instandhaltung und Erneuerung
der Netze werden in Zukunft aufgrund der behördlichen Anordnung nicht
mehr im bisherigen Masse möglich sein. Mittelfristig dürfte der 
sichere und störungsfreie Netzbetrieb nicht mehr gewährleistet sein.
Die BKW analysiert das Urteil und wird entscheiden, ob sie beim 
Bundesgericht gegen das Urteil rekurrieren wird.

Kontakt:

Antonio Sommavilla
antonio.sommavilla@bkw-fmb.ch
031 330 51 07

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100001009/100614993


Weiterführende Informationen

http://www.bkw.ch

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