MedienmitteilungMedia Service: Schweizer Presserat / Stellungnahme 58/2009 Parteien: Groupe mutuel c. «K-Tipp» Beschwerde gutgeheissen2009-12-01T11:05:05Interlaken (ots) - - Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
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werden -Thema: Verdeckte Recherche Zusammenfassung Verdeckte Recherche: Presserat rügt «K-Tipp» Wie weit dürfen Journalisten und Journalistinnen bei verdeckten Recherche gehen? Diese Frage stellte sich dem Presserat bei der Beurteilung einer Beschwerde der Krankenkasse Groupe Mutuel gegen das Konsumentenmagazin «K-Tipp». Um aufzuzeigen, dass die Krankenkasse selbständige Versicherungsberater bloss mit einer «Schnellbleiche» von wenigen Stunden ausbilde, reagierte ein Mitarbeiter der Zeitschrift auf ein Inserat, schloss einen Beratervertrag ab und nahm an der Ausbildung teil. Erst danach gab er sich als Journalist zu erkennen. Für den Presserat war die verdeckte Recherche im konkreten Fall unverhältnismässig. Die gegenüber der Krankenkasse erhobenen Vorwürfe seien grösstenteils nicht neu gewesen und wären zudem auch mit anderen Mitteln in Erfahrung zu bringen gewesen. Kontakt: SCHWEIZER PRESSERAT Permalink:
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