Medienmitteilung
HEV Schweiz: Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen
2008-12-01T11:52:00
Zürich (ots) - Der für Mietzinsanpassungen massgebende
Referenzzinssatz liegt nach wie vor bei 3,5%. Die Schweizerische
Nationalbank eruiert vierteljährlich den Durchschnittssatz aller am
Stichtag bestehenden Hypothekarkrediten. Der Referenzzinssatz
entspricht dem durchschnittlich von den Eigentümern tatsächlich
bezahlten Hypothekarzinsen. Es zeigt sich damit deutlich, dass der
Grossteil der Eigentümer und Vermieter noch nicht von den jüngst
angekündigten Zinssenkungen der Banken profitieren können. Dies liegt
daran, dass heute über 80% der Hypotheken Festhypotheken sind, mit
teils relativ langen Laufzeiten. Erst wenn die Dauer der Festhypothek abgelaufen ist, kann der
Eigentümer zu aktuellen Zinssätzen einen neuen Hypothekarvertrag
abschliessen. Deshalb wirken sich von den Ban-ken angekündigte
Zinsänderungen jeweils erst verzögert auf die Finanzierungskosten der
Vermieter und damit auch auf den mietrechtlichen Referenzzinssatz
aus. Dies gilt für Zinsän-derungen nach unten wie nach oben genau
gleich. Es dauert daher noch einige Zeit, bis sich die angekündigten
Zinssenkungen für die Vermieter und Mieter kostensenkend auswirken.
Auswirkungen auf die Mieten
Heute sind bei der Mietzinsgestaltung nicht mehr die Zinssätze der
einzelnen Kantonal-banken für variable Hypotheken im 1. Rang
massgebend. Für Mietzinsanpassungen ist seit dem 10. September
ausschliesslich der mietrechtliche Referenzzinssatz entscheidend. Da
dieser Referenzzinssatz nach wie vor bei 3,5% liegt, sind Forderungen
nach Mietzinsreduktionen - aufgrund der von den Banken auf den
Frühling hin angekündigten Senkungen der variablen Zinsen - weder
rechtlich noch sachlich gerechtfertigt. Bei Mieten, die zur Zeit noch
auf einem Hypothekarzinsstand unter 3,5% (z.B. 3,25%) basieren,
besteht dagegen ein Erhöhungsanspruch (von 3%). Weitere Kostenfaktoren
Neben den Hypothekarzinsänderungen kann der Vermieter 40 Prozent der
Teuerung ge-mäss Landesindex der Konsu¬mentenpreise sowie allgemeine
Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.)
geltend machen. Dies gilt auch für die seit der letzten
Mietzinsanpassung vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen oder
umfassenden Überholungen. Projekt "Indexmiete" in Prüfung
Der Bundesrat hatte im Februar einen Gesetzesvorschlag in die
Vernehmlassung gegeben, wonach sich die Mieten künftig statt nach den
Kosten (Hypothekarzinsen, Unterhalt, Gebüh-ren etc.) nur noch nach
der Teuerung (gemäss Landesindex der Konsumentenpreise) richten
sollen. Für den HEV Schweiz ist eine Indexierung unter 100% - etwa
unter dem Vorwand, dass die Mieten selbst auch Bestandteil des
Konsumentenpreisindexes sind - inakzeptabel; denn damit würde der
ursprünglich vereinbarte Mietzins real Jahr für Jahr weniger wert.
Die Indexanpassung zu 100% ist gerechtfertigt und notwendig, denn
durch die Abkoppelung der Miete vom Hypothekarzins werden die Risiken
des Kapitalmarktes vollständig zu Lasten des Vermieters verschoben.
Bei der Indexmiete trägt der Vermieter folglich das Kostenrisiko
be-züglich der Hypothekarzinsschwankungen, wie auch bezüglich der
Steigerungen der Be-triebs- und Unterhaltskosten selbst. Für Kontakte:
Monika Sommer, Vizedirektorin HEV Schweiz Tel. 044/254 90 20 Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizeri-schen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 285000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100000982/100574436
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