Medienmitteilung
economiesuisse - Selbstregulierung
gestärkt / Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu
Entschädigungen geht in Vernehmlassung
2007-07-02T13:00:00
Zürich (ots) - Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von
Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung
weiter gestärkt werden. economiesuisse hat dazu einen Anhang zum
Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance in die
Vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen sind erhöhte Transparenz
und verstärkter Einbezug der Aktionäre. Kernpunkte sind:
- Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen
Mitgliedern zusammen.
- Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und
ohne falsche Anreize ausgestaltet.
- Auf Abgangsentschädigungen oder goldene Fallschirme wird
grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln.
- Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt.
- Die Generalversammlung wird zur Stütze der Aktionärsrechte
verwendet. Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf
Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer
Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe
rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert
die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die
Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen
weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte
der aktuellen Diskussionen bei den Entschädigungen. Auch andere
Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend. Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der
Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge
ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter
diente als Ausgangsbasis. Die Trägerorganisationen des Swiss Codes,
die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise
können sich nun zu diesem Entwurf äussern. Der abschliessende
Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse. Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der
Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die
Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die
gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die
Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort
international erfolgreicher Unternehmen attraktiv. Die folgenden Texte sind vollständig abrufbar unter
www.economiesuisse.ch oder www.presseportal.ch:
- Entwurf des Anhangs zum Swiss Code mit Empfehlungen zu den
Entschädigungen
- Erläuterungen zum Entwurf Für Rückfragen stehen am Montag, 2. Juli 2007 im Rahmen einer
Telefonkonferenz von 14.30 bis 15.30 Uhr Gerold Bührer, Prof. Peter
Böckli, Prof. Karl Hofstetter zu Verfügung: Einwahlnummer: 052 267 07 07
Einwahlcode 98 96 61 Weitere Auskünfte Thomas Pletscher: 044 421 35 35 oder 078 603 84
45, thomas.pletscher@economiesuisse.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002808/100537873
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