Medienmitteilung
economiesuisse - ZEB-Bahnprojekt: Entscheidungsgrundlagen ungenügend / economiesuisse weist die Vernehmlassungsvorlage zurück
2007-06-25T12:30:00
Zürich (ots) - Verkehrsinfrastrukturen sind als Standortfaktor
wichtig. Die Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der
Bahninfrastruktur (ZEB) erfüllt aber den Parlamentsauftrag für eine
brauchbare Gesamtschau nicht. Die Kriterien für eine
Prioritätensetzung fehlen. Zudem birgt die Vorlage erhebliche
Risiken, die zur Sprengung des finanziellen Gesamtrahmens des FinöV-
Fonds bzw. zu dessen Überschuldung führen können. Der finanzielle Gesamtrahmen von CHF 30,5 Mrd. für den
Eisenbahngrossprojektfonds ist nach wie vor so zu respektieren, wie
er bei der Abstimmung vom 29. November 1998 Volk und Stände
präsentiert wurde. Allfällige unvermeidbare Mehrkosten insbesondere
bei der NEAT sind finanziell voll zu kompensieren und darüber
hinausgehende Forderungen können nicht erfüllt werden. Die vom
Bundesrat vorgelegten Verkehrsdaten sind keine genügende Grundlage,
um eine klare Prioritätensetzung bei den künftigen Ausbauvorhaben im
Rahmen der ZEB-Vorlage zu gewährleisten. Nach wie vor weiss man
nicht, wie stark die einzelnen Bahnlinien vergleichsweise
ausgelastet sind und welches der finanzielle und
volkswirtschaftliche Nutzen der einzelnen Projekte ist. Man kann
deshalb nicht von einer Gesamtschau sprechen. Was Not tut, sind
klare Fakten zu vorhandenen Kapazitäten und Auslastungsgraden der
verschiedenen möglichen ZEB-Elemente sowie zur deren Rentabilität.
Nur so kann eine klare Prioritätensetzung im Sinne eines Rankings
der möglichen Vorhaben und damit ein möglichst effizienter Einsatz
der verfügbaren öffentlichen Finanzmittel gewährleistet werden.
economiesuisse weist deshalb die Vernehmlassungsvorlage zur
Überarbeitung zurück. In der Vergangenheit hat die Wirtschaft die Vorlagen des Bundesrates
zur NEAT und zu den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen mitgetragen. Sie
befürwortet auch weitere Ausbauten der Eisenbahninfrastruktur im
Anschluss an das Paket Bahn 2000. Ein effizientes Bahnnetz mit
einem entsprechenden nachfrageorientierten Schienenangebot ist
wichtig für den Wirtschaftsstandort. Die kürzlichen Erfahrungen mit
den Beschlüssen des Parlaments zu den Hochgeschwindigkeits-
anschlüssen lassen jedoch auch im vorliegenden Fall ein erneutes
regionales Wunschkonzert mit unabsehbaren verkehrs- und
finanzpolitischen Konsequenzen befürchten. Die damit verbundenen
Bestrebungen zur Ausfinanzierung der NEAT-Zusatzkosten bzw. zur
Lockerung der Bevorschussungslimite und der Rückzahlungsmodalitäten
sind abzulehnen: Der FinöV-Fonds würde ansonsten unweigerlich
aufgebläht bzw. überschuldet. Im Interesse gesunder Staatsfinanzen
gilt es, eine solche Entwicklung unbedingt zu vermeiden. Rückfragen:
Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch
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