Medienmitteilung
Alpentransitbörse: Nun soll der Bundesrat endlich handeln
2007-05-03T12:07:07
Altdorf (ots) - Die Alpen-Initiative freut sich, dass die vom
ASTRA
im Auftrag gegebene Studie von Ecoplan, RappTrans und Kurt Moll nun
aufzeigt, dass die von ihr vorgeschlagene Alpentransitbörse
praxistauglich ist. Bereits vor zwei Jahren kam eine grundsätzliche
Machbarkeitsstudie
zum Schluss, dass "die Alpentransitbörse ein realisierbares,
effizientes und effektives Instrument der Verkehrspolitik ist. Als
marktwirtschaftliches Instrument setzt sie Anreize zur optimalen
Nutzung der Infrastrukturen, generiert wertvolle Informationen und
sorgt dafür, dass die angestrebten Ziele kostengünstig erreicht
werden." Die Alpentransitbörse ist gemäss der neuen Studie mit den
verkehrsrechtlichen Grundsätzen des Landverkehrsabkommens
vereinbar.
Ein Problem ergibt sich nur aus der vom Departement vorgesehenen
entgeltlichen Erstzuteilung der Alpentransiteinheiten. Werden die
Alpentransiteinheiten aber - wie von der Alpen- Initiative
vorgeschlagen - unentgeltlich und diskriminierungsfrei als Bonus
für
die Benützung der Schiene verteilt, kann die Alpentransitbörse ohne
Änderung des Landverkehrsabkommens eingeführt werden. Diese
Möglichkeit wird von der Studie leider nicht ernsthaft abgeklärt. Die Alpen-Initiative bestreitet, dass für die Einführung der
Alpentransitbörse ein Gesetz nötig ist. Wenn der politische Wille
vorhanden ist, ist die Realisierung auf dem Verordnungsweg möglich,
da eine direkt auf die Verfassung gestützte Verordnung des
Bundesrates einem Gesetz gleichwertig ist und somit das
Legalitätsprinzip eingehalten wird. Gemäss Ansicht von Prof.
Heribert Rausch, Zürich, gilt der Grundsatz, dass das zur
gesetzgeberischen Umsetzung eines Verfassungsauftrages zuständige
Organ hier: der Bundesrat jedes sachlich und rechtlich
geeignete
sowie verhältnismässige Instrument einführen kann. Nach Meinung
von
Jurist und AltStänderat Sergio Salvioni (FDP-TI) stellt die
Delegierung der Kompetenz für die Ergreifung von
Verlagerungsmassnahmen an den Bundesrat gemäss Alpenschutzartikel
einen zwingenden Auftrag an die Exekutive dar: Falls der Bundesrat
sich dieser Verpflichtung entzieht, verletzt er damit schwerwiegend
den ihm erteilten Auftrag. Für den Verordnungsweg plädierte im
übrigen bereits Prof. Paul Richli in einem Gutachten zuhanden des
EVED im Jahr 1993. Wenn die Studie die Rechtstaatlichkeit so hoch gewichtet, so
sollte
sie auch abklären, ob es rechtlich zulässig ist, die Umsetzung
eines
Verfassungsartikels entgegen dessen klarem Wortlaut um fünf Jahre
(durch das Parlament im Verkehrsverlagerungsgesetz) bzw. weitere
mindestens 10 Jahre (Absicht des UVEK im Entwurf zum
Güterverkehrsverlagerungsgesetz) ohne Verfassungsänderung
hinauszuschieben. Für Rückfragen: Nationalrat Fabio Pedrina, Präsident, 079 249 29 42
Alf Arnold, Geschäftsführer, 079 711 57 13 Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Alf Arnold
Telefon +41/41/870'97'81
oder +41/79/711'57'13
Weiter Infos: www.alpeninitiative.ch
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100002430/100531611
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