Medienmitteilung
economiesuisse - KMU-Fokus bestätigt /
Wirtschaft fordert Nachbesserung und raschen Abschluss der KMU-Steuerreform
2007-02-02T16:40:00
Zürich (ots) - economiesuisse begrüsst das Ergebnis der
WAK-Ständerat zur Unternehmenssteuerreform II. Auch wenn die
Wirtschaft den Wegfall der Beteiligungsgrenze begrüsst hätte, ist
der Entscheid, auf dem bisherigen Weg der parlamentarischen Beratung
weiterzufahren, weise. Damit wird die Reform von den Kantonen
mitgetragen und ist entsprechend mehrheitsfähig. Die Reform
präsentiert sich zudem heute klar als KMU-Steuerreform und als
Impulspaket für unsere ganze Volkswirtschaft. Die Wirtschaft steht
deshalb geschlossen hinter der Vorlage und fordert einen raschen
Abschluss in der Frühjahrsession. Weitere Verzögerungen wären ein
Schlag gegen die KMU. Die Reform setzt dort an, wo der Druck für KMU am höchsten ist. Sie
führt die Steuerreform von 1997 weiter, die sich für die Schweiz als
grosser Erfolg erwiesen hat und viele Unternehmen in unser Land
brachte. Wie damals steht auch heute wieder die Schaffung von
Wachstum und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Im Fokus sind heute die
mehr als 300000 KMU der Schweiz, die mit ihren über 3 Millionen
Beschäftigten zu einem starken Werk- und Dienstleistungsplatz
entscheidend beitragen. Von der Steuerreform profitieren nicht nur
die KMU und ihre Beschäftigten, sondern die ganze Schweizer
Wirtschaft, die öffentlichen Finanzen und unsere Sozialwerke. Es ist
Zeit, dass der Bund endlich nachvollzieht, was in der Mehrzahl der
Kantone und OECD-weit schon gängige Praxis ist. economiesuisse bedauert vor diesem Hintergrund den Entscheid der
WAK- Ständerat für eine Teilbesteuerung der Dividenden im
Privatvermögen zu 70 Prozent sehr. Der Nationalrat hat mit der
Festlegung eines einheitlichen Teilbesteuerungssatzes von 50 Prozent
den konsequenteren Weg gewählt. Ein Satz von 50 Prozent ist
finanzpolitisch verantwortbar und mit Blick auf den internationalen
Trend wie die bereits getätigten Reformen in der Mehrzahl der
Kantone massvoll. Vom Parlament wird erwartet, dass hier die
notwendige Korrektur noch vorgenommen wird. Die Abkoppelung des
Quasiwertschriftenhandels ist sachlich richtig und wird begrüsst.
Bei der Besteuerung des Liquidationsgewinns für
Personengesellschaften hat der Nationalrat die richtige Lösung
gefunden, und es ist ihm entsprechend beim Satz zu folgen. Rückfragen:
economiesuisse: Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12,
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch
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