Medienmitteilung
Zwei Vertreter im Europäischen Betriebsrat - Schweizer Alstom-Angestellte geniessen gleiche Rechte wie ihre europäischen Kollegen
2006-12-19T14:54:39
Zürich (ots) - An seiner letzten Versammlung hat der Europäische
Betriebsrat der Alstom beschlossen, die Arbeitnehmenden in der
Schweiz gleich zu behandeln wie die Arbeitnehmenden in den anderen
europäischen Ländern obwohl die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Ab
dem 1. Januar 2007 werden die Schweizer Alstom-Angestellten gemäss
der europäischen Richtlinie 94/45/EG zwei Mitglieder in den
Europäischen Betriebsrat der Alstom entsenden können, statt wie
bisher einen. Die Angestellten Schweiz, welche dieses Anliegen aktiv
unterstützt haben, freuen sich über diesen Entscheid. Er bedeutet
eine Stärkung der Sozialpartnerschaft im Alstom-Konzern. Was ist ein Europäischer Betriebsrat? Der Europäischen Betriebsrat
(EBR) ist eine internationale Vertretung der Arbeitnehmenden in
grossen Betrieben (mindestens 1000 Mitarbeitende in EU-Ländern), die
in mindestens zwei EU-Ländern aktiv sind wie es die Richtlinie
94/45/EG vorsieht. Der EBR kümmert sich, im Gegensatz zu den lokalen
Arbeitnehmervertretungen, um konzernweite Angelegenheiten. Für Rückfragen:
Martin Leeser, Präsident Arbeitnehmervertretung Alstom Power
Schweiz, Europäischer Betriebsrat Alstom, Tel. 056 205 47 26, Natel
079 286 12 70
Pierre Serge Heger, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz, Tel. 026
912 14 44, Natel 079 230 51 15 Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und
Chemie/Pharma. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte
Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände
Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie,
gegründet 1993).
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100006251/100521855
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