Medienmitteilung
Herbsttagung der Angestellten Schweiz vom 20. Oktober 2006 in Zürich: 2. Säule der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten
2006-10-20T12:00:00
Zürich (ots) - Immer mehr Angestellte stellen sich heute die bange
Frage: Werde ich, wenn ich pensioniert bin, noch eine anständige
Rente erhalten? Wenn es so weiter gehe nicht, meinen viele
Politiker. Wie steht es wirklich um unsere berufliche Vorsorge? Die
Angestellten Schweiz wollten es genau wissen und luden an ihre
Herbsttagung ausgewiesene Expertinnen und Experten ein. Diese
referierten nicht nur zum brandaktuellen Thema, sie führten auch
Workshops durch. Die Herbsttagung 2006 der Angestellten Schweiz im World Trade Center
in Zürich setzte den Fokus vor allem auf die 2. Säule, die
Pensionskassen. Diese sind aus Sicht des Angestelltenverbandes der
zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten. Aber auch die 1.
und die 3. Säule wurden in den Betrachtungen der Referentinnen und
Referenten und der Workshopleiterinnen und leiter berücksichtigt.
Patentrezepte konnte natürlich niemand abgeben, aber die Tagung
zeigte, dass die Herausforderungen erkannt wurden und dass mit
Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird. Flexibilisierung der 1. und 2. Säule Für den Präsidenten des Vorsorgeforums und alt Nationalrat Hans
Werner Widrig war der 16. Mai 2004 ein schwarzer Tag: Damals wurde
die 11. AHV-Revision vom Volk abgelehnt (was allerdings die
Angestellten Schweiz auch empfohlen hatten, da sie sie als
ungenügend erachteten). Damit seien die Probleme nicht gelöst
worden. In der gleichzeitigen 1. BVG-Revision seien aber
Verbesserungen für Teilzeiter eingeführt worden, nämlich die Senkung
des Schwellenwerts von 24 000 auf 16 000 Franken. In der neuen, laufenden 11. AHV-Revision begrüsst Hans Werner Widrig
die vorgeschlagene Möglichkeit, Renten auch aufzuschieben. Für
Männer ab 62 wird eine Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung
vorgeschlagen. Für Widrig ist die Variante Vorbezug mit
erleichterter versicherungstechnischer Kürzung dabei die ehrlichste
und einfachste, er fragt sich allerdings, ob wir es uns leisten
können, nach dem Giesskannenprinzip jährlich 900 Millionen Franken
ziellos unter den Rentenvorbezügern zu verteilen. Seine Antwort ist
klar: Nein. Auf der Ebene der beruflichen Vorsorge findet Hans Werner Widrig die
verschiedenen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zugunsten
älterer Arbeitnehmer positiv. Denn infolge des kommenden
Arbeitskräftemangels sollten Personen nicht zum Abbruch der
Erwerbstätigkeit gedrängt werden. Die Flexibilisierung der 1. und 2. Säule ist nach Widrig auszubauen.
Sie liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft unseres
Landes. Eine zukunftsgerichtete Lösung müsse auf folgenden vier
Fundamenten abgestützt sein: Rentenalter 65 für Mann und Frau.
Dies entspreche dem Gleichstellungsartikel. Vorbezug mit
versicherungstechnischer Kürzung. Nur so könne man verhindern, dass
ein erheblicher Prozentsatz der Versicherten die Rente möglichst
früh bezieht. Branchen-Lösungen einsetzen. Als gutes Beispiel
führte Hans Werner Widrig den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen
Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe an. Die Entscheidungskompetenz
liegt bei den Sozialpartnern. So könne man einer Überreglementierung
entgegen wirken. Damit komme man, so schloss Widrig, auf die
AHV-Revision von 2004 zurück. Vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren Maria Gumann, die Leiterin berufliche Vorsorge bei der Avadis
Vorsorge AG, zeigte anhand anschaulicher Beispiele auf, wie sich
eine vorzeitige Pensionierung vorfinanzieren lässt. Sie wies
insbesondere auf die Möglichkeit hin, bei der Pensionskasse
zusätzliche Einkäufe zu tätigen, um Kürzungen der Altersleistungen
bei vorzeitiger Pensionierung zu ermöglichen. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag berechne die
Pensionskassenverwal¬tung, sagte Gumann. Die Zahlung könne einmalig
sein oder über mehrere Jahre verteilt werden. Gut zu wissen sei,
dass bei einer Einzahlung ein Abzug vom steuerbaren Einkommen
gemacht werden könne. Beim Einkauf muss als erstes das vorzeitige Rücktrittsalter
definiert werden. Erfolgt dann der Rücktritt wie geplant, wird die
Rente wie berechnet ausbezahlt. Wird der Rücktritt früher als
geplant vollzogen, ergibt dies keine Probleme, die Rente kann neu
berechnet werden sie wird etwas tiefer ausfallen. Wird der
Rücktritt aufgeschoben, resultiert eine höhere Rente. Es gilt in
diesem Fall allerdings zu beachten, dass die effektiv ausbezahlte
Rente nicht höher sein darf als 105% der regulären Rente im Alter
65. Es lohnt sich also hier nicht, den Altersrücktritt allzu lange
aufzuschieben. Kapitalbezug oder BVG-Rente? Um es gleich vorwegzunehmen: Auch der Pensionskassenexperte und
Aktuar SAV, Martin Schnider, konnte keine allgemeingültige Antwort
auf die Frage Rente oder Kapital? geben. Diese Frage kann nämlich
jedes Individuum nur selber beantworten nach gründlicher Prüfung
der Ausgangslage. Ob die eine oder die andere Lösung die bessere ist, hängt
grundsätzlich von folgenden Faktoren ab:
Reglementarische Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung
Individuelle Lebenssituation
Steuerliche Behandlung Beim ersten Punkt, den reglementarischen Grundlagen, ist zuerst
abzuklären, ob ein Kapitalbezug überhaupt möglich ist und wenn ja,
in welchem Ausmass. Entscheidende Faktoren bei einer Rente sind der
Umwandlungssatz, die Teuerungsanpassung und die Leistungen im
Todesfall nach der Pensionierung. Wichtige Faktoren der individuellen Lebenssituation sind u. a. die
Lebenserwartung, das Alter des Ehegatten, die finanziellen
Verpflichtungen (wie Hypothek und Fixkosten) sowie die Erbplanung. Bei den Steuern muss man gemäss Martin Schnider beachten, dass beim
Rentenbezug das Einkommen zu 100% versteuert werden muss.
Vermögenserträge im Sinne des technischen Zinses sind steuerfrei.
Beim Kapitalbezug wird eine einmalige Besteuerung zu einem
reduzierten Satz angewendet. Daraus resultierende Vermögenserträge
sind dann allerdings steuerpflichtig. Sicherheit und Zukunft der drei Säulen Grundsätzlich ermöglicht ein individuelles Sparen eine Vorsorge
gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund von
Krankheit, Invalidität, mangelnder Qualifikation usw. oder aufgrund
des Lebensalters. Mit dieser These begann Prof. Dr. Bernd Schips
von der ETH Zürich sein Referat. Und relativierte die Aussage
sogleich: Kennt man aber das Ausmass der künftigen finanziellen
Belastungen nicht, ist ein individuelles Ansparen in der Regel nicht
optimal. In der Folge diskutierte Professor Schips die Vor- und Nachteile der
Finanzierungsvarianten der Altersvorsorge in der Schweiz. Das auf
drei Säulen aufbauende System habe den Vorteil, dass es einen
gewissen Ausgleich zwischen diesen Vor- und Nachteilen ermögliche.
Die drei Säulen seien unterschiedlich stark abhängig von der
Kapitalmarktentwicklung, der Entwicklung der personellen
Einkommensverteilung und dem demographischen Alterungsprozess im In-
und Ausland. Bernd Schips wies nachdrücklich darauf hin, dass das zur Verteilung
zur Verfügung stehende Bruttonationaleinkommen und damit der Wert
der durch die Einzahlungen in die Altersvorsorge erworbenen
Ansprüche vor allem durch das Wachstum der gesamtwirtschaftlichen
Wertschöpfung bestimmt wird. Einfluss hätten auch die demographische
Entwicklung sowie die im In- und Ausland erzielbaren Kapitalerträge. Für die 1. Säule sieht Professor Schips u. a. folgende Hausaufgaben:
Nur bei ausreichend hohen gesamtwirtschaftlichen
Produktivitätsfortschritten lassen sich trotz alternder Bevölkerung
die Altersrenten ohne Realeinkommensverluste finanzieren. Den
Stimmbürgern sei deshalb der Zusammenhang zwischen den
Produktivitätsfortschritten und der Altersvorsorge zu vermitteln.
Die mit dem Entscheid für ein Umlageverfahren erhaltene Flexibilität
soll genutzt werden. Die aus dem Ruder gelaufenen Proportionen
zwischen der Ausbildungs-, der Erwerbs- und der Rentenphase müssten
korrigiert werden (früherer Schuleintritt, Verkürzung der
Erstausbildung, höheres Rentenalter). Die Rentenbemessung und
anpassung sollten künftig durch eine der demographischen
Entwicklung und den Produktivitätsfortschritten Rechnung tragenden
Formel erfolgen und nicht mehr politisch entschieden werden. Die Hausaufgaben für die 2. Säule lauten: Die zentralen Grössen
Umwandlungssatz und Mindestzins sollen entpolitisiert werden und den
Marktbegebenheiten Rechnung tragen. Die Anlagevorschriften sollen
überdacht werden. Es brauche nicht mehr Regelungen, es genüge die
heutigen Bestimmungen anzuwenden. Bei der 3. Säule schliesslich gelte es zu beachten, dass nur
selbst genutztes Wohneigentum Vorsorgekapital sei, das konsumiert
werden könne, ohne es vorher verkaufen zu müssen, und dass eine
aktive Vermögensverwaltung Kosten verursache, welche die Rendite
beträchtlich schmälern könne. Auf die Frage, ob das Drei-Säulen-System auch künftigen
Herausforderungen gewachsen sei, gab Bernd Schips eine klare
Antwort: Ja, denn ungeachtet der mit jedem Altersvorsorgesystem
einhergehenden Risiken ist das Drei-Säulen-System der Schweiz nach
wie vor die bestmögliche Lösung. Für jede der drei Säulen sei
jedoch das künftige Wachstum der gesamtwirtschaftlichen
Produktivität der Schlüsselfaktor für die Ausrichtung der von den
Beitragszahlern erwarteten Leistungen. Es sind daher alle
Anstrengungen zur Sicherung der Produktivitätsfortschritte zu
unternehmen, schloss Schips sein Referat. Stärkung der 2. Säule als Ziel der Angestellten Der Geschäftsführer der Angestellten Schweiz, Vital G. Stutz,
betonte in seinem kurzen Schlussreferat, dass die Angestellten
Schweiz eine Stärkung und Sicherung der 2. Säule wollen. Am
Grundsatz, dass diese kein Generationenvertrag sei, sei nicht zu
rütteln. Es sei aber mehr Flexibilität gefordert. Dies betreffe
insbesondere auch die Möglichkeiten zur Vorfinanzierung der
vorzeitigen Pensionierung. Die Renten müssen vorhersehbar sein, sagte Vital Stutz. Die
Angestellten wollten wissen, was sie erwarten dürften. Ihren
Mitgliedern empfehlen die Angestellten Schweiz übrigens, eine Rente
und nicht Kapital zu beziehen. Für Rückfragen:
Hansjörg Schmid, Leiter Kommunikation, Tel. 044 360 11 21,
Natel 076 443 40 40 Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM),
Chemie/Pharma und Elektrizitätswirtschaft. Rund 27 000 Angestellte
sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss
der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918)
und VSAC (Chemie, gegründet 1993). Im Sommer 2006 stiess der Verband
der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft
(VPE) dazu.
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100006251/100517937
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