Medienmitteilung
Auch abgewiesene Asyl Suchende haben ein Recht auf Menschenwürde
- Im Vorfeld der Eidg. Abstimmung über das Asylgesetz tritt das SRK mit
einer Sensibilisierungskampagne an die Öffentlichkeit.
2006-07-12T11:50:00
Bern (ots) - Das Schweizerische Rote Kreuz ist seit 50 Jahren in
der Betreuung von Flüchtlingen und Asyl Suchenden engagiert. Seine
Erfahrungen in der täglichen Arbeit zeigen, dass schon jetzt
menschlich prekäre Situationen keine Seltenheit sind. Die neue
Asylgesetzgebung würde zu einer Zunahme individueller Notsituationen
führen. Einige der Verschärfungen könnten in erster Linie
tatsächlich Verfolgte und besonders verletzliche Menschen treffen.
Dies wäre mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar. Sensibilisierung In Übereinstimung mit seinem Grundsatz der Neutralität wird sich
das SRK nicht mit einer Abstimmungsparole an der Abstimmungskampagne
zum revidierten Asylgesetz und zum Ausländergesetz beteiligen.
Neutralität heisst aber nicht, zu schweigen, wenn der Grundsatz der
Menschlichkeit bedroht oder verletzt wird. Als Anwalt der
Schwächsten wird es deshalb im Rahmen einer
Sensibilisierungskampagne seine Haltung, seine Werte und seine
Erfahrungen in der Öffentlichkeit vertreten. Das SRK will damit auf die Elemente der Revision hinweisen, die
aus seiner Sicht mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht
vereinbar sind. Dabei geht es um den Sozialhilfeausschluss aller
abgewiesenen Asylsuchenden, ungeachtet des Grades der
Verletzlichkeit, um das Nichteintreten auf Asylgesuche von Menschen
ohne gültige Identitätspapiere und die Verschärfung der
Zwangsmassnahmen. Das SRK setzt sich dafür ein, dass die Würde aller Menschen in
gleicher Weise geschützt wird. Die Bekämpfung von Missbrauch darf
keine Rechtfertigung dafür sein, die Menschenwürde und den
Kerngehalt der Menschenrechte zu verletzen. Das SRK wird für diese Sensibilisierung in erster Linie Inserate
und Mailings einsetzen. Für die Kampagne werden keine Spendengelder
verwendet. Reden und handeln Das SRK wird weiterhin für seine humanitären Werte eintreten, es
plant aber auch den Ausbau seiner Dienstleistungen im Bereich der
Beratung und Unterstützung der durch diese Massnahmen betroffenen
Menschen. Dies betrifft die Hilfe, wenn Menschen in Not geraten, die
Rückkehrberatung und den sogenannten Bereich Detention, das heisst
die Betreuung von Menschen in Ausschaffungshaft. Die Einzelfallhilfe soll auf alle abgewiesenen und von der
Sozialhilfe ausgeschlossenen Asyl Suchenden ausgedehnt werden.
Schwerpunkte der Aktivitäten des SRK sind die individuelle Beratung
und Information sowie die Unterstützung beim Zugang zu staatlicher
und nicht-staatlicher Hilfe in Notlagen. Nur dort, wo es zwingend
ist, bietet das SRK einmalige finanzielle und materielle
Überbrückungshilfen an. Die im Rückkehrbereich tätigen Rotkreuz-Kantonalverbände
unterstützen die Rückkehr in Sicherheit und Würde abgewiesener Asyl
Suchender. Vorgesehen ist, das seit 2005 erfolgreich laufende
Projekt auszuweiten. Das Rückkehrhilfe-Projekt wird von der
Humanitären Stiftung SRK finanziell unterstützt. In den Kantonen Freiburg, Glarus, Tessin und Uri haben
RückkehrberaterInnen begonnen, Perspektiven- und Rückkehrberatung
auch in ihren kantonalen Ausschaffungsgefängnissen anzubieten. Die
ersten Erfahrungen sind positiv. Die Beratungsarbeit des SRK wird
von den Migrationsbehörden unterstützt, da eine unabhängige
humanitäre Organisation wie das SRK das notwendige Vertrauen für die
Beratungen aufbauen kann. Das geplante erweiterte
Dienstleistungsangebot umfasst regelmässige Besuche der
Hafteinrichtungen und individuelle Perspektiven- und
Rückkehrberatung, Unterstützung bei der Rückkehr und finanzielle
Rückkehrhilfe. Weitere Auskünfte:
Beat Wagner, Leiter Kommunikation SRK, Tel. 031 387 74 08 / 076 372
41 84
Bruna Fossati, Leiterin Marketing und Kommunikation SRK Kanton
Zürich,
Tel. 044 388 25 61 / 079 287 88 79
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002289/100512715
|
|