Medienmitteilung
Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz geht in Vernehmlassung:
Gesetzesentwurf unbrauchbar
2006-07-05T13:47:28
Altdorf (ots) - Güter erst 2017 auf die Schiene? So schlägt es das
neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz vor. Die Alpen-Initiative
fordert den Bundesrat auf, den Verfassungsauftrag von 1994 endlich
ernst zu nehmen und den Alpenschutzartikel umzusetzen. Eine
Verschiebung des Verlagerungstermins 2009 kommt für die
Umweltorganisation nicht in Frage. Das Schweizer Volk hat 1994 beschlossen, dass der alpenquerende
Schwerverkehr innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert
werden soll. Das neue Güterverkehrs-Verlagerungsgesetz sieht vor,
die Güter bis 2017 auf die Schiene zu verlagern. Der
Verlagerungstermin wird im neuen Gesetz mit Füssen getreten! Der
Alpenschutzartikel gibt dem Bundesrat seit 12 Jahren die Kompetenz
und den klaren Auftrag, die für die Verlagerung nötigen Massnahmen
auf dem Verordnungsweg zu treffen. Es ist unverständlich, dass der
Bundesrat die Verlagerung nicht selbst in die Hand nimmt. Das
Parlament muss gemäss Bundesverfassung nur die Ausnahmen regeln.
Dies ist mit der Definition des Verlagerungsziels von maximal
650'000 Fahrten im Jahr 2009 im geltenden erkehrsverlagerungsgesetz
bereits geschehen. Alpentransitbörse ab 2008
Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Bundesrat die Einführung
einer Alpentransitbörse zur Begrenzung des alpenquerenden
Schwerverkehrs ins Auge fasst. Aber nur wenn er diese 2008 wirklich
einführt, kann das Verlagerungsziel eingehalten werden. Die
finanzpolitische Zurückhaltung des Bundesrates bei der
Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs ist verständlich. Aber
wenn die Alpentransitbörse nicht bald eingeführt wird, gibt es für
die Umsetzung des Volkswillens keine Alternative. Die
Alpentransitbörse würde die Subventionierung überflüssig machen.
Hingegen ist für allenfalls nötige Massnahmen zur
Kapazitätssteigerung auf dem Schienennetz insbesondere im
Mittelland genügend Geld bereit zu stellen. Aufsichtsbeschwerde
Jetzt warten wir schon 12 Jahre vergebens auf
griffige Massnahmen des Bundesrates. Es geht nicht an, dass der
Bundesrat sich weiterhin um seine Verantwortung herumdrückt oder
diese dem Parlament abschiebt. Wenn jetzt nicht endlich Entscheide
getroffen werden, wird die Alpen-Initiative dem Parlament eine
Aufsichtsbeschwerde gegen den untätigen Bundesrat einreichen. Für Auskünfte steht Ihnen gerne Andreas Weissen, Vize-Präsident der
Alpen-Initiative, zur Verfügung.
Mobile: 079 549 92 41 www.alpeninitiative.ch
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100002430/100512399
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