Medienmitteilung
economiesuisse - Bilanz eines langjährigen Kampfes im Interesse der KMU / Zum Entscheid der SSK zum Neuen Lohnausweis
2006-06-26T12:45:00
Zürich (ots) - economiesuisse nimmt den Entscheid der Konferenz der
kantonalen Steuerbehörden (SSK) zum Neuen Lohnausweis zur Kenntnis
und zieht über die langjährigen, diesbezüglichen Diskussionen
Bilanz. Es wird festgestellt, dass aufgrund der Ergebnisse der
Pilotphase nach der grundsätzlichen Einigung zwischen den
Spitzenverbänden der Wirtschaft und den kantonalen Finanzdirektoren
unter Vermittlung von Bundesrat Merz im November 2004 weitere
Verbesserungen ermöglicht wurden. Damit hat sich der Test, der auf
Wunsch der Wirtschaft bei Arbeitgebern durchgeführt wurde, bewährt. Bereits im Jahr 2001 hat sich economiesuisse als allererste
Organisation energisch gegen die damalige besonders wirtschafts- und
KMU-feindliche Lohn¬ausweisvorlage gewehrt und deren geplante
einseitige Einführung für das Jahr 2003 verhindern können. Mit einer
entsprechenden Mobilisierung der befreundeten
Wirtschaftsorganisationen konnte zudem die Wirtschaft umfassend in
den Prozess einbezogen werden, um in langjährigen und zähen
Verhandlungen mit den kantonalen Behörden auf die Einführung eines
wirtschaftsverträglichen Lohn¬ausweises hinzuarbeiten. Dank einem
eng koordinierten und hartnäckigen Vorgehen der Spitzenverbände der
Wirtschaft konnten bis heute praktisch alle Forderungen im Interesse
sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, insbesondere im
KMU-Bereich, erfüllt werden: Gegenüber der geltenden und theoretisch
strengeren Regelung müssen explizit neu weder die private Nutzung
von Arbeitswerkzeugen (Handy, Computer usw.) noch Beiträge an
Kinderkrippen, Gratisparkplätze, Halbtax-Abos oder Rabatte auf
Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich sind, künftig
deklariert werden. Zudem konnten erhebliche Vereinfachungen bei der
Bewertung von Naturalleistungen und der Erfassung von Beiträgen an
die überobligatorische Unfallversicherung erzielt werden.
Schliesslich stellt eine Übergangsregelung sicher, dass der Acquis
(bestehende Spesenreglemente, -pauschalen bzw. -abmachungen)
grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird und sich die Behörden in
der Übergangsphase bei bisher falsch deklarierten Lohnausweisen
kulant zeigen. Mit den heutigen Beschlüssen zeigt die SSK ein gewisses
Entgegenkommen (Reduktion des maximalen Satzes des zu deklarierenden
Privatanteils am Geschäftswagen, mögliche einjährige Verschiebung
aus technischen Gründen sowie Empfehlung an Verwaltung und
Gesetzgeber betreffend eine einheitliche, grosszügige Anerkennung
des Abzugs von Aus- und Weiterbildungskosten). Damit wird den
verbleibenden kritischen Punkten, die die Pilotphase bei rund 160
Arbeitgebern aus der ganzen Schweiz zu Tage gebracht hat,
einigermassen Rechnung getragen. economiesuisse ist für
weitergehende Gespräche und fachlich gestützte Verbesserungen des
Neuen Lohnausweises offen. Auch sind die vorhandenen Spielräume
insbesondere beim Geschäftswagen kantonal zu verhandeln und zu
nutzen. economiesuisse hat im ganzen Verhandlungsprozess stets darauf
hingewirkt, weder faule Kompromisse einzugehen noch überzogene
Forderungen mitzutragen, die auf einer unsauberen Fachanalyse
beruhen. Die Nachteile aus einer Rückkehr zum alten Lohnausweises
und der damit verbundenen möglichen einseitigen Praxisverschärfung
auf kaltem Wege auf der Basis der geltenden strengeren Regelung sind
nicht zu unterschätzen. Es ist auch fraglich, ob in diesem Stadium
der Diskussion eine ungezielte Einschaltung des Bundesparlaments zur
Regelung allfälliger Einzelheiten des Neuen Lohnausweises für die
Anliegen der Wirtschaft und insbesondere der KMU zielführender ist. Rückfragen:
Pascal Gentinetta, economiesuisse
Telefon: 044 421 35 12
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002808/100511822
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