Medienmitteilung
Zahlung von Nacht- und Wochenendzulagen während der Ferien:
sunrise passt Schichtzulagen an
2006-05-02T12:00:00
Zürich (ots) - Gestützt auf die jüngste Rechtsprechung hat sunrise
entschieden, per 1. Mai 2006 die Auszahlung von Schichtzulagen auch
während der Ferien vorzunehmen. Gleichzeitig werden sie allen
bestehenden aktiven sunrise Mitarbeitenden rückwirkend bis zum 1.
Januar 2001 nachgezahlt. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 5. Dezember 2005
festgehalten, dass Schichtzulagen (Nacht- und Wochenendzulagen), die
auf regelmässiger oder dauerhafter Basis erfolgen, fester
Bestandteil des Lohnes sind und daher auch während der Ferien
ausbezahlt werden müssen. sunrise hat aus eigener Inititative die
notwendigen Schritte in Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation
eingeleitet, damit diese Zulagen per 1. Mai 2006 eingeführt und die
rückwirkenden Auszahlungen vorgenommen werden können. sunrise sunrise ist die führende unabhängige Telekommunikationsanbieterin
der Schweiz. 2,2 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen
Dienstleistungen von sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie,
Festnetz und Internet. Das hybride Netzwerk auf GPRS , EDGE- und
UMTS-Basis versorgt über 99% der Bevölkerung mit modernsten
Mobilfunkdiensten und erlaubt Übertragungsraten von bis zu 384 Kbps.
Ein leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von über 7
000 km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen
Sprach- und Datendiensten. Als Gründungsmitglied der Starmap Mobile
Alliance, einem Verbund führender europäischer Mobilfunkanbieter,
verschafft sunrise ihren Kundinnen und Kunden auch im Ausland Zugang
zu erstklassigen Dienstleistungen. sunrise ist eine Marke der TDC
Switzerland AG. Deren Aktienkapital befindet sich zu 100% im Besitz
der TDC Group. sunrise Media-Hotline
sunrise Tower
8050 Zürich
Tel. 0800'333'000
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