Medienmitteilung
Die Sozialhilfestatistik im Kanton Bern
Junge Altersgruppen besonders von Sozialhilfe betroffen
2005-12-16T09:15:00
(ots) - Die Sozialhilfestatistik im Kanton Bern Junge Altersgruppen besonders von Sozialhilfe betroffen Stark von Sozialhilfe betroffen sind im Kanton Bern Kinder und
Jugendliche sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Auch
Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und vor allem
Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen.
Von den Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, sind knapp
zwei Drittel ledig oder geschieden. Dies geht aus der Auswertung der
Daten hervor, die in den Gemeinden des Kantons Bern im Rahmen der
Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik
(BFS) im Jahr 2004 erhoben wurden. Im Kanton Bern wurde 2001 die
eidgenössische Sozialhilfestatistik in 82 Stichprobegemeinden
eingeführt. Damit stehen für diesen Kanton jährlich u.a. Daten zum
soziodemographischen Hintergrund der Bezügerinnen und Bezüger von
Sozialhilfeleistungen, zur Dauer der Unterstützung sowie zur
familiären Situation der Unterstützten zur Verfügung. Städte
besonders belastet Die Statistik zeigt, dass die grossen Städte
Bern, Biel und Thun sowie ihre Agglomerationsgemeinden Köniz,
Ostermundigen und Nidau stark belastet sind. Besonders hoch ist die
Sozialhilfequote in Biel: 10,5 Prozent der Bevölkerung haben
Leistungen der Sozialhilfe bezogen. In der Stadt Bern beträgt die
Quote 4,7 Prozent. Die wichtigsten Gründe für den Bezug von
Sozialhilfe waren in den letzten Jahren Arbeitslosigkeit sowie
psychische, Gesundheits- und Suchtprobleme. Jugendarbeitslosigkeit
und Lehrstellenmangel haben als neues Phänomen - die Zahl der
jungen Personen, die Sozialhilfeleistungen beanspruchen müssen,
stark ansteigen lassen. Erhöhtes Risiko für Alleinstehende, Junge
sowie Ausländerinnen und Ausländer 4,4 Prozent aller Haushalte im
Kanton Bern erhalten Leistungen der Sozialhilfe. Bei Haushalten mit
Alleinstehenden (7,3%) und mit Alleinerziehenden (19,3%) ist diese
Quote und damit das Sozialhilferisiko deutlich höher. Hinsichtlich
des Zivilstands zeigt sich dagegen ein vermindertes Risiko bei
verheirateten (2,1%) und verwitweten (1,6%) Personen, während die
Geschiedenen mit einer Quote von 8,3 Prozent weitaus am stärksten
betroffen sind. Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der
Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Kinder und
Jugendliche sind hingegen klar überproportional vertreten: 6,1
Prozent der unter 18jährigen im Kanton Bern sind auf Sozialhilfe
angewiesen und tragen damit gegenüber den anderen Altersklassen das
grösste Sozialhilferisiko, gefolgt von den jungen Erwachsenen
zwischen 18 und 25 Jahren mit 5 Prozent. In beiden Altersklassen ist
die Sozialhilfeabhängigkeit im Jahr 2004 noch angestiegen. Die
Sozialhilfequote der unterstützten Personen ist für jede
Altersgruppe in den Städten deutlich höher als in den
Agglomerationen und in den ländlichen Gemeinden. Zwei Drittel der
unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und ein
Drittel ist ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil
von 13 Prozent im Kanton Bern ist damit das Sozialhilferisiko bei
den Ausländerinnen und Ausländern deutlich höher als bei den
Schweizerinnen und Schweizern. Tendenziell niedrigeres
Bildungsniveau und die Familiengrösse spielen dabei eine wichtige
Rolle. Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit 28 Prozent der
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger über 15 Jahre sind
erwerbstätig. Davon arbeiten 31 Prozent in einer Vollzeitstelle, 21
Prozent haben einen Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 90 Prozent.
Bei den Personen mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich
vielfach um Personen, die wegen ihren Erziehungspflichten nicht
einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Mehr als ein
Drittel der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos
und auf Stellensuche. 37 Prozent sind Nichterwerbstätige, davon 32
Prozent vorübergehend arbeitsunfähig oder dauerinvalid. Ausbildung
spielt eine wichtige Rolle Betrachtet man die Ausbildung der
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, liegt der Anteil
der Personen, die nur die obligatorische Schule besucht haben, bei
knapp 40 Prozent. Der Anteil in der Kantonsbevölkerung liegt dagegen
nur bei rund 18 Prozent. Hingegen ist der Anteil von
Sozialhilfebeziehenden deutlich tiefer bei den Personen, die eine
höhere Ausbildung abgeschlossen haben. Dieser Sachverhalt
verdeutlicht die Wichtigkeit der Ausbildung bei jüngeren Menschen
und verweist auf die Problematik des Lehrstellenmarktes. Gründe für
die Beendigung der Unterstützung durch die Sozialhilfe Als
Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung werden in 24
Prozent der Fälle die Existenzsicherung durch eine
Sozialversicherungsleistung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
(21%), sowie der Wechsel des Wohnortes (19%) genannt. Die
Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische
Sozialhilfestatistik wurde in enger Zusammenarbeit von Bund,
Kantonen und Gemeinden phasenweise eingeführt. Im Kanton Bern wurde
im Jahr 2001 mit der Erhebung begonnen. Dabei wurde das Verfahren
der so genannten geschichteten Gemeindestichprobe angewendet. Die
Stichprobe umfasst 82 der insgesamt 398 Gemeinden des Kantons. In
den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers mittels
eines einheitlichen Fragebogens erfasst. Diese Daten werden
schliesslich mit einem Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton
hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist
die Sozialhilfequote. Diese misst den Anteil der unterstützten
Personen an der Bevölkerung gesamthaft oder für spezifische
soziodemografische Gruppen. Die Sozialhilfequote ist damit ein
Indikator für das Risiko, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu
werden bzw. von Armut betroffen zu sein. Die neue
Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum
soziodemografischen Hintergrund, zur familiären Situation der
Unterstützten, zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des
Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der
Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone. Die
Sozialhilfestatistik des Bundes wird auch eine wichtige Grundlage
für das gesetzlich vorgeschriebene Controlling im Sozialbereich im
Kanton Bern sein. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
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Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78
Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75 Kanton Bern
Regula Unteregger, Vorsteherin Kant. Sozialamt, Tel.: 031 633 41 11
Heidi Oppliger, Abteilung Sozialberatung, Kant. Sozialamt, Tel.: 031
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