Medienmitteilung
Keinerlei Kompromissbereitschaft des Nationalrates:
Neue Telekommunikationsprodukte nur in den Städten
2005-09-22T16:15:00
Zürich (ots) - sunrise bedauert den heutigen Entscheid des
Nationalrats bezüglich der Öffnung der letzten Meile. Die grosse
Kammer hat die Chance verpasst, sich dem Ständerat zumindest
teilweise anzunähern und damit den Weg freizumachen für echten
Wettbewerb in allen Landesteilen. Der Nationalrat scheint dabei
insbesondere die Bedeutung des schnellen Bitstromzugangs für die
Randregionen zu verkennen und klare Nachteile für KMU und
Randregionen in Kauf zu nehmen. Unverständlich ist insbesondere sein
Festhalten an einer untauglichen Definition des schnellen
Bitstromzugangs, welche dessen Einführung de facto verhindert. Dies
wird unausweichlich zur Folge haben, dass nicht-staatliche Anbieter
ihr Angebot auf die städtischen Gebiete limitieren müssen und in
Zukunft die Randregionen krass benachteiligt werden. Seit je her engagiert sich sunrise für einen freien Wettbewerb mit
gleichen und fairen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und
unterstützt daher konsequent die Öffnung der letzten Meile.
Entsprechend enttäuscht nimmt die grösste nicht-staatliche
Telekommunikationsanbieterin zur Kenntnis, dass sich der Nationalrat
heute Donnerstag auch in zweiter Lesung unverändert gegen die
Angebotsvielfalt in Randregionen ausgesprochen hat. Er hat damit
eine grosse Chance verpasst, dem Ständerat entgegenzukommen und die
Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt im Interesse des
Wirtschaftsstandortes Schweiz, der Randregionen, der KMU und der
Konsumenten nachhaltig zu verbessern. Kein Schutz, sondern Ausschluss der Randregionen In der Absicht flächendeckende Investitionen zur Erschliessung aller
Ortszentralen zu forcieren, griff der Nationalrat zu einer
prohibitiven Definition des schnellen Bitstromzugangs, sowie zu
dessen fixer, zeitlicher Beschränkung. Die Grosse Kammer scheint
dabei die technischen und ökonomischen Realitäten zu verkennen, was
aufgrund des heutigen Entscheids eine klare Zweiklassengesellschaft
für Breitbanddienste und Datenlösungen zu Lasten der Randregionen
zur Folge hätte. Stattdessen folgt der Nationalrat den
Scheinargumenten der Ex-Monopolistin, welche ebenfalls mit Berufung
auf die Randregionen zumindest dort ihr Monopol zementieren möchte.
Bereits heute bezahlen Geschäftskunden aufgrund dieses Monopols
ausserhalb der Ballungsgebiete teilweise mehr als das Doppelte für
Mietleitungen im Vergleich zu den Städten. Dieser Zustand der
Benachteiligung wird sich mit der nationalrätlichen Lösung auf
sämtliche Breitband- und Datendienste ausdehnen. Ein schneller Bitstromzugang, der keiner ist Die Definition des Bitstrom in der Variante des Nationalrats umfasst
zwei Elemente mit dem Charakter trojanischer Pferde. Zuerst die
Definition der Anschlusspunkte, welche mit der Verpflichtung der
Erschliessung von über 1400 Übergabepunkten einem ökonomischen
Unsinn gleichkommt und den Bitstrom so per se verhindert. Zweitens
die fixe zeitliche Beschränkung - wobei es unerheblich ist, ob diese
2 oder mehr Jahre beträgt - welche dazu führt, dass Regionen, in
denen die volle Entbündelung keinen Sinn macht, nach Ablauf dieser
Frist wieder in den heutigen monopolistischen Zustand zurückfallen
würden. Verzögerung oder gar Scheitern des FMG schadet allen Ein langwieriges Differenzbereinigungsverfahren ohne
Kompromissbereitschaft des Nationalrats verzögert und gefährdet die
an sich unbestrittene Entbündelung der letzten Meile sowie auch
wichtige Verbesserungen beim Konsumentenschutz. Die Erfahrungen im
benachbarten Ausland zeigen deutlich, dass sich jede Art von
Wahlmöglichkeit zu Gunsten der Endkunden auswirkt, insbesondere auch
in den Randregionen. Nur durch den schnellen Bitstromzugang kann der
Wettbewerb und damit die Wahlfreiheit für alle Kunden und Regionen
flächendeckend und rasch sichergestellt werden. Die direkte Folge
sind innovative Angebote zu attraktiven Preisen, nachfolgende
Investitionen und zusätzliche Arbeitsplätze. Die Öffnung der letzten Meile ist das letzte und gleichzeitig
wichtigste Teilstück der 1998 begonnenen Marktöffnung. Der Ständerat
hat im Juni 2005 als Zweitrat in erster Lesung eine gute Vorlage
geliefert. Es wäre heute am Nationalrat gewesen, den Steilpass der
kleinen Kammer aufzunehmen und seinerseits einen konstruktiven
Schritt zu unternehmen. Wirtschaft und Konsumenten zuliebe bleibt zu hoffen, dass sich der
Nationalrat in der letzten Lesung auf den Zweck des
Fernmeldegesetzes zurückbesinnt und ein entsprechend deutliches und
wettbewerbsfreundliches Zeichen setzt. sunrise sunrise ist die führende unabhängige Telekommunikationsanbieterin
der Schweiz. 2,2 Millionen Kundinnen und Kunden nutzen
Dienstleistungen von sunrise in den Bereichen Mobiltelefonie,
Festnetz und Internet. Das GSM-Dualband-Netz versorgt über 99% der
Bevölkerung mit modernsten Mobilfunkdienstleistungen. Ein
leistungsfähiges Glasfasernetz mit einer Gesamtlänge von über 7000
km ermöglicht ein flächendeckendes Angebot von hochwertigen Sprach-
und Datendiensten. Als Gründungsmitglied der Starmap Mobile
Alliance, einem Verbund führender europäischer Mobilfunkanbieter,
verschafft sunrise ihren Kundinnen und Kunden auch im Ausland Zugang
zu erstklassigen Dienstleistungen. sunrise ist eine Marke der TDC
Switzerland AG. Deren Aktienkapital befindet sich zu 100% im Besitz
der TDC Group. Hinweis: PDF-Version befindet sich hier:
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