Medienmitteilung
20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003)
Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren
2005-09-12T09:15:00
(ots) - 20 Jahre Strafurteilsstatistik (1984-2003) Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen dominieren
Von 1984 bis 2003 ist die Zahl der jährlich ins Strafregister
eingetragenen Verurteilungen von 57'000 auf über 86'000 Fälle
gestiegen. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptsanktion zeigt
praktisch eine Verdoppelung der Bussen und eine starke Zunahme der
bedingten Freiheitsstrafen. Demgegenüber nehmen die unbedingten
Freiheitsstrafen und die Massnahmen tendenziell ab. In über 90
Prozent der Fälle beträgt die Dauer der unbedingten Freiheitsstrafen
weniger als sechs Monate. Soweit einige wichtige Ergebnisse aus 20
Jahren Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). In
20 Jahren (von 1984 bis 2003) wurden in der Datenbank der
Strafurteile rund 1,5 Millionen Verurteilungen und 900'000
Verurteilte registriert, wobei eine Person mehrmals verurteilt
werden kann. In dieser Periode waren von den Verurteilten 87 Prozent
Männer (1'235'350) und 59 Prozent Personen schweizerischer
Nationalität (836'003). Unter den Hauptstrafen finden sich rund
500'000 Bussen, 700'000 bedingte Freiheitsstrafen, 250'000
unbedingte Freiheitsstrafen und 17'000 Massnahmen (hauptsächlich im
Rahmen des Drogentherapie). Von 1984 bis 2003 stieg die Zahl der ins
Strafregister eingetragenen Verurteilungen von 56'900 auf 86'200
Fälle. Die Analyse dieser Entwicklung nach Hauptstrafe zeigt eine
markante Zunahme der Bussen (+95%: 16'800 im Jahr 1984 und 32'700 im
Jahr 2003) und eine deutliche Steigerung der bedingten
Freiheitsstrafen (+54%: 26'900/1984 und 41'300/2003). Bei den
unbedingten Freiheitsstrafen und den Massnahmen ergab sich hingegen
eine Rückgang (unbedingte Freiheitsstrafen -7,5%: 12'600/1984 und
11'700/2003; Massnahmen - 28%: 630/1984 und 450/2003). Der Grossteil
der Zunahme der Verurteilungen ist auf einen starken Anstieg der
Verstösse gegen folgende Gesetze zurückzuführen:
Strassenverkehrsgesetz, Bundesgesetz über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer sowie Betäubungsmittelgesetz, und nicht
etwa das Strafgesetzbuch. Eine Detailanalyse der unbedingten
Freiheitsstrafen wegen bestimmter Vergehen ergibt eine leichte
Zunahme der Mediandauer dieser Strafen in den letzten zwanzig
Jahren. Dies dürfte ein Anzeichen für eine leichte Verhärtung der
gerichtlichen Sanktionspraxis sein. Immer mehr Bussen Die bedingten
und unbedingten Freiheitsstrafen machen rund zwei Drittel der
Hauptstrafen aus, die Bussen das verbleibende Drittel. Die
Verteilung der Sanktionen in der Strafurteilsstatistik widerspiegelt
nur einen Teil der Realität, da die nur mit Busse bestraften
Übertretungen nicht ins Strafregister eingetragen werden und damit
nicht in der darauf basierenden Strafurteilsstatistik erscheinen.
Die Zahl der von den Gerichten verhängten Bussen ist somit deutlich
höher, lässt sich jedoch nicht beziffern. Die Busse kann alleine
oder zusammen mit einer Freiheitsstrafe verhängt werden. Insgesamt
umfassten 2003 zwei Drittel der Verurteilungen eine Busse (58'300).
Von 1984 bis 2003 ist die Gesamtzahl dieser Verurteilungen um 91
Prozent gestiegen (von 30'600/1984 auf 58'300/2003). 2003 wurden
Bussen von insgesamt 50 Millionen Franken ins Strafregister
eingetragen. Der Medianbetrag belief sich auf 650 Franken. Dominanz
der kurzen Freiheitsstrafen 2003 wurden 11'700 unbedingte
Freiheitsstrafen ausgesprochen; über 90 Prozent (10'600) dieser
Strafen dauerten höchstens sechs Monate, rund 59 Prozent (6900)
höchstens einen Monat. Ein grosser Anteil der kurzen unbedingten
Freiheitsstrafen wird mittels alternativer Vollzugsformen verbüsst
(gemeinnützige Arbeit, Hausarrest, Halbgefangenschaft). Weniger als
1 Prozent der unbedingten Freiheitsstrafen (90 Fälle) wurden für
mehr als fünf Jahre ausgesprochen. Geldstrafen künftig im Zentrum?
Mit der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs soll die
Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur in äussersten Ausnahmefällen
ausgesprochen werden; sie wird durch die Geldstrafe und
gemeinnützige Arbeit ersetzt. Zudem wird die Obergrenze für bedingte
Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf zwei Jahre erhöht. Die
Freiheitsstrafen dürften somit in Zukunft nur noch einen
verschwindend kleinen Teil der Sanktionen ausmachen und das Feld
fast vollständig den Geldstrafen überlassen. Die
Strafurteilsstatistik wird es erlauben, die Umsetzung der Revision
zu verfolgen. Hierbei gilt es zu bedenken, dass sämtliche
Verurteilungen wegen Übertretungen (6000 Fälle im Jahr 2003) aus der
Statistik verschwinden werden. Vor der Revision noch mit einer
Haftstrafe sanktioniert, werden sie danach nur noch mit Busse
bestraft und daher nicht mehr im Strafregister eingetragen. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Strafurteilsstatistik informiert über Zahl, Struktur und
Entwicklung der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen. Sie
existiert in ihrer heutigen Form seit 1984 und erfasst Informationen
über die Straftaten und die ausgesprochenen Sanktionen. Sie
ermöglicht auch Analysen der demografischen Merkmale der
verurteilten Personen (Geschlecht, Alter). Die Revision des
allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches dürfte frühestens am 1.
Januar 2007 in Kraft treten. Sie führt unter anderem die Geldstrafe
im Tagessatzsystem ein, wobei maximal 360 Tagessätze zugelassen sind
und ein Tagessatz höchstens 3000 Franken betragen kann. Das Gericht
legt die Höhe des einzelnen Tagessatzes gestützt auf die
persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Täters oder der
Täterin fest. Massnahmen: Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Arten von
Massnahmen: Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern (Art. 42 StGB),
Massnahmen an geistig Abnormen (Art. 43 StGB), Behandlung von Trunk-
und Rauschgiftsüchtigen (Art. 44 StGB) und Einweisung in eine
Arbeitserziehungsanstalt (Art. 100bis StGB) für junge Erwachsene
(abgeschlossenes 18. Altersjahr bis 25. Altersjahr). Auskunft:
Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht,
Tel.: 032 713 69 59 Neuerscheinung:
BFS Aktuell « Sanktionen: Bussen und bedingte Freiheitsstrafen
dominieren. Entwicklung von 1984 bis 2003 ».
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