Medienmitteilung
Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen
2005-05-26T09:15:00
(ots) - Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen Jugendliche und alleinstehende Personen sind besonders häufig auf
Sozialhilfe angewiesen Im Kanton St. Gallen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
sowie Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und Alleinerziehende
besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialhilferisiko
von verheirateten Personen ist hingegen vergleichsweise gering. Dies
geht aus der Auswertung der Daten hervor, die im zweiten Halbjahr
2003 in den Gemeinden des Kantons St. Gallen erstmals im Rahmen der
Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik
(BFS) erfasst wurden. In den Gemeinden des Kantons St. Gallen wurde
im Jahr 2003 die Schweizerische Sozialhilfestatistik eingeführt.
Damit stehen für diesen Kanton jährlich Daten zur Verfügung, die
Aussagen zum soziodemographischen Hintergrund (insbesondere zur
familiären Situation) der Bezügerinnen und Bezüger von
Sozialhilfeleistungen sowie zur Dauer des Sozialhilfebezugs
erlauben. Erhöhtes Risiko für Alleinstehende, Junge sowie
Ausländerinnen und Ausländer Unter allen Personen, die mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und
Jugendliche mit einem Anteil von 35 Prozent sowie junge Erwachsene
mit 13 Prozent im Vergleich zur Wohnbevölkerung übervertreten. Das
Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, verringert sich mit zunehmendem
Alter. Rentnerinnen und Rentner sind wegen der Leistungen der
Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Bei den
unterstützten Haushalten im Kanton St. Gallen weisen
Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende ein
überdurchschnittliches Sozialhilferisiko auf. Für Paare mit oder
ohne Kinder liegt dieses Risiko hingegen unter dem Durchschnitt.
Eine Betrachtung der unterstützten Personen nach Zivilstand zeigt,
dass die Ledigen die grösste Gruppe bilden (63%), gefolgt von den
Verheirateten (22%) und den Geschiedenen (14%). Verwitwete machen,
infolge der Sozialversicherungsleistungen für diese Personengruppe,
lediglich rund ein Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus. Gemessen
an der Verteilung der Gesamtbevölkerung tragen die Ledigen und
Geschiedenen ein erhöhtes Risiko. 60 Prozent der unterstützten
Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und 40 Prozent sind
ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil von rund 20
Prozent im Kanton St. Gallen ist damit das Sozialhilferisiko bei den
Ausländerinnen und Ausländern höher als bei den Schweizerinnen und
Schweizern. Der zentrale Faktor zur Erklärung dieser Differenz ist
das unterschiedliche Bildungsniveau. Bezugsdauer beträgt bei einer
Mehrheit der Fälle weniger als ein Jahr 57 Prozent der Bezügerinnen
und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind seit weniger als einem
Jahr auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Ein Viertel der
Unterstützten bezieht seit einem bis drei Jahren
Sozialhilfeleistungen und 18 Prozent sind über drei Jahre im
Sozialhilfebezug. Insbesondere bei den langjährig Unterstützten
stellt sich die Frage nach den Hintergründen. Darüber werden erst
die in Zukunft jährlich erhobenen Daten gesicherte Erkenntnisse
liefern. Als Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung
werden die Ablösung durch eine Sozialversicherungsleistung, die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die Verbesserung der
Erwerbssituation und der Wechsel des Wohnortes genannt. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Bund, Kantone und Gemeinden
führen die Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger
Zusammenarbeit phasenweise ein. Die Erhebung wird vom BFS
durchgeführt. Im Kanton St. Gallen wurde im Jahr 2003 mit der
Erhebung begonnen. Das Amt für Soziales ist im Kanton St. Gallen auf
der strategischen Ebene federführend bei der Durchführung der
Sozialhilfestatistik. Für die Betreuung und Unterstützung der
Erhebungsstellen und die Sicherstellung der Datenlieferung ist die
Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen zuständig.
Langfristig werden Daten in allen Gemeinden erhoben. Für das erste
Erhebungsjahr 2003 konnten 53 der 90 Gemeinden Daten zur
Sozialhilfestatistik liefern. Die Daten wurden mit einem
Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Für 2003
beziehen sich die Daten auf das zweite Halbjahr. Die neue
Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum
soziodemographischen Hintergrund der Unterstützten (insbesondere zur
familiären Situation), zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer
des Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in
der Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone und
Gemeinden. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Leiter der
Sektion, Tel.: 032 713 65 78
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter
Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75 Kanton St. Gallen
Dr. Ursula Blosser, Leiterin des Amtes für Soziales des Kantons St.
Gallen, Tel.: 071 229 43 52,
E-Mail: ursula.blosser@sg.ch, www.soziales.sg.ch
lic.phil. Karin Hasler, Ressortverantwortliche Sozialhilfestatistik,
Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen,
Tel.: 071 229 21 90, E-Mail: karin.hasler@sg.ch, www.statistik.sg.ch Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail: order@bfs.admin.ch Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer
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