Medienmitteilung

Konkurs der Jann Reisen AG: Keine Leistungen aus dem Carreisen-Garantiefonds

2005-05-23T08:35:00

Bern (ots) -

Mit richterlicher Verfügung vom 4. Mai 2005 wurde
über die Jann Reisen AG der Konkurs eröffnet. Damit stellt sich die
Frage, ob die Kunden dieser Gesellschaft für Vorauszahlungen, die sie
im Hinblick auf Pauschalreisen gemacht haben, auf den
ASTAG-Carreisen-Garantiefonds zurückgreifen können. Car Tourisme
Suisse, die Car-Groupe ASTAG des Schweizerischen
Nutzfahrzeugverbandes, hat die Frage des Versicherungsschutzes
geprüft und muss nun leider feststellen, dass keine Leistungen aus
dem Garantiefonds erwartet werden können. Die Kunden der Jann Reisen
AG wurden heute über diesen Umstand schriftlich informiert.
Die juristischen Abklärungen des ASTAG-Carreisen-Garantiefonds der
vergangenen Tage lassen folgende Schlussfolgerungen zu:
1. Beim ASTAG-Carreisen-Garantiefonds handelt es sich um eine
      schweizerische Stiftung. Sie bezweckt, im Sinne des 
      Bundesgesetzes über Pauschalreisen, die Sicherstellung der 
      Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden 
      schweizerischer und liechtensteinischer 
      ASTAG-Carreiseveranstalter und Carreisevermittler, die mit dem 
      Garantiefonds in einem Vertragsverhältnis stehen. Dem 
      Garantiefonds sind ungefähr hundert Carreiseveranstalter und 
      -vermittler angeschlossen.
2. Die Versicherung setzt ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen
      dem Veranstalter bzw. Vermittler und dem Garantiefonds voraus. 
      Die Jann Reisen AG war dem Garantiefonds seit dem Jahr 2003 
      provisorisch angeschlossen. Der provisorische Vertrag lief Ende
      September 2004 aus. Der definitive Vertrag, welcher den 
      provisorischen hätte ersetzen sollen, wurde von der Jann Reisen
      AG nicht unterzeichnet. Ein gültiges Vertragsverhältnis besteht
      somit nicht.
3. Dazu kommt, dass die Jann Reisen AG dem Garantiefonds mehrfach
      falsche Bilanzen unterbreitet hat. Aufgrund der geprüften
      Jahresrechnungen verfügte die Jann Reisen AG per 31. Oktober 
      2002 über ein Eigenkapital von mehr als 950'000 Franken. Im 
      folgenden Jahr stieg es auf über eine 1'100'000 Million 
      Franken.
4. Am 8. April 2005 teilte die Jann Reisen AG mit, in der
      Jahresrechnung 2004 müsse völlig überraschend eine 
      ausserordentliche Bilanzkorrektur vorgenommen werden; die 
      Ursache dafür sei vor Jahren entstanden. Die Bilanzkorrektur 
      führte sodann zum Konkurs.
5. Die Stiftung bzw. der Garantiefonds ist über die finanziellen
      Verhältnisse der Jann Reisen AG getäuscht worden. Der 
      Garantiefonds hat der Gesellschaft am 14. April 2005 erklärt, 
      dass der Garantiefonds nie an den provisorischen Vertrag 
      gebunden gewesen ist.
6. Zusammenfassend hält die Stiftung fest, dass keine vertragliche
      Grundlage für Leistungen des Garantiefonds an Kunden der Jann 
      Reisen AG besteht. Das bedeutet, dass keine Leistungen vom 
      Garantiefonds erwartet werden können.
Die Stiftung bedauert die Vorkommnisse rund um den Konkurs der
Jann Reisen AG zutiefst. Die rechtliche Situation erlaubt indes keine
Auszahlungen aus dem Garantiefonds. Die dort eingestellten Mittel
sind zwingend für die in einem korrekten Vertragsverhältnis
stehenden, angeschlossenen Firmen und deren Kunden zu verwenden.

Kontakt:

Stiftungsrat des ASTAG-Garantiefonds
Hans Dillier, Präsident
Tel. +41/41/662'82'82

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100001880/100490528


Weiterführende Informationen

http://www.astag.ch

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