MedienmitteilungKonkurs der Jann Reisen AG: Keine Leistungen aus dem Carreisen-Garantiefonds2005-05-23T08:35:00Bern (ots) - Mit richterlicher Verfügung vom 4. Mai 2005 wurde über die Jann Reisen AG der Konkurs eröffnet. Damit stellt sich die Frage, ob die Kunden dieser Gesellschaft für Vorauszahlungen, die sie im Hinblick auf Pauschalreisen gemacht haben, auf den ASTAG-Carreisen-Garantiefonds zurückgreifen können. Car Tourisme Suisse, die Car-Groupe ASTAG des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes, hat die Frage des Versicherungsschutzes geprüft und muss nun leider feststellen, dass keine Leistungen aus dem Garantiefonds erwartet werden können. Die Kunden der Jann Reisen AG wurden heute über diesen Umstand schriftlich informiert. Die juristischen Abklärungen des ASTAG-Carreisen-Garantiefonds der vergangenen Tage lassen folgende Schlussfolgerungen zu: 1. Beim ASTAG-Carreisen-Garantiefonds handelt es sich um eine schweizerische Stiftung. Sie bezweckt, im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen, die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden schweizerischer und liechtensteinischer ASTAG-Carreiseveranstalter und Carreisevermittler, die mit dem Garantiefonds in einem Vertragsverhältnis stehen. Dem Garantiefonds sind ungefähr hundert Carreiseveranstalter und -vermittler angeschlossen. 2. Die Versicherung setzt ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter bzw. Vermittler und dem Garantiefonds voraus. Die Jann Reisen AG war dem Garantiefonds seit dem Jahr 2003 provisorisch angeschlossen. Der provisorische Vertrag lief Ende September 2004 aus. Der definitive Vertrag, welcher den provisorischen hätte ersetzen sollen, wurde von der Jann Reisen AG nicht unterzeichnet. Ein gültiges Vertragsverhältnis besteht somit nicht. 3. Dazu kommt, dass die Jann Reisen AG dem Garantiefonds mehrfach falsche Bilanzen unterbreitet hat. Aufgrund der geprüften Jahresrechnungen verfügte die Jann Reisen AG per 31. Oktober 2002 über ein Eigenkapital von mehr als 950'000 Franken. Im folgenden Jahr stieg es auf über eine 1'100'000 Million Franken. 4. Am 8. April 2005 teilte die Jann Reisen AG mit, in der Jahresrechnung 2004 müsse völlig überraschend eine ausserordentliche Bilanzkorrektur vorgenommen werden; die Ursache dafür sei vor Jahren entstanden. Die Bilanzkorrektur führte sodann zum Konkurs. 5. Die Stiftung bzw. der Garantiefonds ist über die finanziellen Verhältnisse der Jann Reisen AG getäuscht worden. Der Garantiefonds hat der Gesellschaft am 14. April 2005 erklärt, dass der Garantiefonds nie an den provisorischen Vertrag gebunden gewesen ist. 6. Zusammenfassend hält die Stiftung fest, dass keine vertragliche Grundlage für Leistungen des Garantiefonds an Kunden der Jann Reisen AG besteht. Das bedeutet, dass keine Leistungen vom Garantiefonds erwartet werden können. Die Stiftung bedauert die Vorkommnisse rund um den Konkurs der Jann Reisen AG zutiefst. Die rechtliche Situation erlaubt indes keine Auszahlungen aus dem Garantiefonds. Die dort eingestellten Mittel sind zwingend für die in einem korrekten Vertragsverhältnis stehenden, angeschlossenen Firmen und deren Kunden zu verwenden. Kontakt: Stiftungsrat des ASTAG-Garantiefonds Permalink:
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