Medienmitteilung
BFS: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003
2005-05-12T09:15:00
(ots) - Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2003 Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit steigen um 5 Prozent an Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die
Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2003 129,7 Milliarden und
die Einnahmen 148,2 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr
nahmen die Ausgaben damit nominal um 5 Prozent und die Einnahmen
sogar um mehr als 11 Prozent zu. Der Anteil der Sozialausgaben am
BIP, der in den Jahren 1998-2000 bei rund 27 Prozent gelegen hatte,
betrug 2002 28,9 Prozent und wird für 2003 auf 29,9 Prozent
veranschlagt. Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit
stützt sich vor allem auf die Sozialversicherungen ab, die rund 85
Prozent der Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen auch
Lohnfortzahlungen, Subventionen und an einen Bedarfsnachweis
gebundene Sozialleistungen (vor allem Sozialhilfe und
Ergänzungsleistungen) zur Sozialen Sicherheit bei. Steigende
Ausgaben und Einnahmen Die Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit
haben 2003 um 5 Prozent (2002: 3,8%) zugenommen. Zu dieser
Entwicklung haben insbesondere die stark gestiegenen Ausgaben der
Invalidenversicherung (IV), der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKPV), der Arbeitslosenversicherung (ALV)
und der Sozialhilfe, aber auch der ungebrochene Wachstumstrend bei
den Spitalsubventionen beigetragen. Dass bei den Einnahmen für die
Soziale Sicherheit 2003 ein Wachstum von mehr als 11 Prozent
resultierte, ist auf eine starke Zunahme der bei den Pensionskassen
anfallenden Vermögenserträge zurückzuführen. Diese hatten sich in
den Jahren 2001 und 2002 infolge der an den Börsen vorherrschenden
Baisse stark vermindert. Langfristiger Anstieg der Sozialausgaben
Seit den 1970er Jahren ist das System der Sozialen Sicherheit in der
Schweiz etappenweise ausgebaut worden. Die Gesamtausgaben für die
Soziale Sicherheit, die 1970 erst 11 Mrd. Franken erreicht hatten,
beliefen sich 1990 auf 64 Mrd. und 2000 bereits auf 114 Mrd.
Franken. Besonders ausgeprägt war das Wachstum der Sozialausgaben
wie auch der Sozialausgabenquote in den Phasen 1974-76 und 1990-93.
Während in den 70er Jahren die Leistungen der AHV und der IV
ausgebaut wurden, musste die Schweiz in den 90er Jahren eine schwere
Beschäftigungskrise durchstehen. 1998-2000 brachte der Rückgang der
Arbeitslosigkeit eine gewisse Entlastung. Seither sind die
Sozialausgaben wieder gestiegen: So erhöhten sich im Zeichen der
schwieriger gewordenen Situation auf dem Arbeitsmarkt die
Bezügerzahlen bei der ALV, der IV und der Sozialhilfe. Zugleich
stellten die Kantone und Gemeinden mehr Gelder für die
Subventionierung der Spitäler und Heime bereit. Die langfristige
Tendenz zu höheren Sozialausgaben lässt sich mit dem demografischen
Alterungsprozess, den periodischen Rentenanpassungen, dem Aufbau der
Beruflichen Vorsorge und Veränderungen im Bereich der
Krankenversicherung erklären. Überragende Bedeutung der
Altersvorsorge Die Personen und Haushalten gewährten
Sozialleistungen lassen sich einzelnen Risiken oder Bedürfnissen
zuordnen. Daraus wird ersichtlich, dass 41,7 Prozent der Leistungen
der Altersvorsorge und 26,4 Prozent der Krankenpflege bzw.
Gesundheitsvorsorge dienen. An dritter Stelle rangiert die
Invalidität mit einem Anteil von 13,3 Prozent. Mithin werden mehr
als vier Fünftel der Sozialleistungen dazu verwendet, um die drei
Risiken Alter, Krankheit und Invalidität abzudecken. Die restlichen
Leistungen kommen mehrheitlich Hinterbliebenen (5,8%), Familien bzw.
Kindern (4,9%) und Arbeitslosen (4,7%) zugute. 68 Prozent der für
die Soziale Sicherheit bestimmten Sozialleistungen werden als
Geldleistungen ausgerichtet und sind nicht an einen Bedarfsnachweis
gebunden. An erster Stelle stehen die Renten für Alter, Invalidität
und Hinterbliebene, die rund die Hälfte aller Sozialleistungen
ausmachen. Die übrigen nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen setzen
sich vor allem aus Taggeldern, Familienzulagen und den im Rahmen der
Beruflichen Vorsorge gewährten Kapital- und Barleistungen zusammen.
26 Prozent der Sozialleistungen sind nicht bedarfsabhängige
Sachleistungen. Hierbei handelt es sich primär um die kantonalen und
kommunalen Spitalsubventionen und die ambulanten und stationären
Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV).
Einen wichtigen Beitrag zur Sozialen Sicherheit leisten auch die
Massnahmen der IV zur Unterbringung und Wiedereingliederung
behinderter Personen. Wichtigste Einnahmenquelle: die Sozialbeiträge
der Arbeitgeber und - nehmer 52 Prozent der Gesamteinnahmen im
Bereich der Sozialen Sicherheit entfallen auf die Beiträge der
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständigen; für weitere 9,3 Prozent
kommen die Versicherten mit ihren Kopfprämien in der OKPV auf. Der
Anteil der Staatsbeiträge liegt bei 22 Prozent; knapp die Hälfte
davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent
(1999) und der Spielbankenabgabe (seit 2000) zugunsten der AHV haben
die zweckgebundenen Steuern gegenüber den allgemeinen Steuermitteln
an Bedeutung gewonnen. Der Einnahmenanteil aus Vermögenserträgen
beträgt für 2003 mehr als 15 Prozent. Dieser hohe Prozentsatz
verweist auf die zentrale Rolle, die den primär im
Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im
schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium bzw. einer
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter,
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener,
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen -
zuweisen lässt. Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von
Indikatoren. Indem sie auf dem von Eurostat entwickelten
Europäischen System der integrierten Sozialschutzstatistik
(ESSOSS) basiert, erfüllt die GRSS das Kriterium der internationalen
Vergleichbarkeit (vgl. Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit:
Methoden und Konzepte; BFS, Neuenburg 2002). Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die
Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die
Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich
hierbei um eine unechte Quote. Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der
Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS
keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen
Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS
hauptsächlich dadurch ab, dass sie nicht nur die Leistungen der
Sozialversicherungen, sondern auch die Lohnfortzahlungen bei
Krankheit und Mutterschaft, die Subventionierung der Spitäler und
die Sozialhilfe einbezieht und ein international vergleichbares
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft. Auskunft:
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63
Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Resultate für 2002
Schätzungen für 2003, Bestellnummer: 584-0300. Preis: Gratis Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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