Medienmitteilung
BFS: Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau
2005-03-31T09:15:00
(ots) - Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau Auch im Thurgau steigen die Sozialhilfeausgaben Im Kanton Thurgau erhielten im Jahr 2003 rund 4500 Personen
Sozialhilfeleistungen, was einem Anteil von 1,9 Prozent der
Gesamtbevölkerung entspricht. In den Thurgauer Städten (Amriswil,
Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen) bezogen 2,8 Prozent aller
Einwohnerinnen und Einwohner Sozialhilfe, in den übrigen
thurgauischen Gemeinden lediglich 1,5 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Vorjahr haben die Sozialhilfeausgaben um 20,6 Prozent
zugenommen. Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und
Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen.
Wie in anderen Kantonen sind auch im Thurgau Kinder und junge
Erwachsene überdurchschnittlich stark betroffen. Dies zeigen die
Auswertungen der neuen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des
Bundesamtes für Statistik (BFS). Der Kanton Thurgau erfasste im Jahr
2003 in 49 Stichprobengemeinden Dossiers der Sozialhilfe sowie die
unterstützten Personen. Die Stichprobe wurde hochgerechnet, um
Aussagen über den gesamten Kanton zuzulassen. Im ganzen Kanton
betrug die Zahl der Dossiers knapp 2800, die 4500 unterstützte
Personen umfassen. Erhöhte Risiken für Jugendliche, Alleinerziehende
und Alleinstehende Unter allen Personen, die mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und
Jugendliche (29 %) sowie junge Erwachsene (12 %) im Vergleich zur
Wohnbevölkerung übervertreten. Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen,
verringert sich mit zunehmendem Alter. Rentnerinnen und Rentner sind
wegen der Leistungen der Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe
angewiesen. Im Unterschied zu anderen Kantonen kennt der Thurgau für
diese Bevölkerungsgruppe keine spezifischen Bedarfsleistungen. Da ab
einem gewissen Alter aber häufig hohe Pflegekosten anfallen und eine
berufliche Vorsorge oft fehlt, steigt die Quote bei den über
Achtzigjährigen wieder an. Die Sozialhilfequote aller Haushalte im
Thurgau beträgt rund 3 Prozent. Die Alleinstehenden (6,7 %) und
Alleinerziehenden (9,7 %) sind dabei deutlich übervertreten. Für
Paare mit oder ohne Kinder liegt das Armutsrisiko hingegen unter dem
Durchschnitt. Der Zivilstand hat ebenfalls einen wichtigen Einfluss:
Ledige und Geschiedene sind deutlich stärker betroffen als
Verheiratete und Verwitwete. Sozialhilfe oft einzige
Einkommensquelle In 49 Prozent aller Fälle ist die Sozialhilfe die
einzige Einkommensquelle des Haushalts . Dies trifft bei
Ein-Personen- Haushalten mit 55 Prozent häufiger zu. Weniger oft
festzustellen ist eine Volldeckung des Haushaltsbudgets bei Paaren
mit drei und mehr Kindern (27 %) und bei Alleinerziehenden (33 %),
d.h. hier können die Haushalte auf weitere Einkommensquellen
zurückgreifen. Grosse Unterschiede zwischen Stadt und Land Im
Vergleich zu Kantonen mit grossen städtischen Zentren hat der
Thurgau weniger Sozialhilfe zu leisten. So liegt beispielsweise die
Sozialhilfequote (Anteil unterstützter Personen an der
Kantonsbevölkerung) im Kanton Zürich mit 3,2 Prozent deutlich höher
als im Thurgau, der einen Wert von 1,9 Prozent ausweist. Aber auch
im Thurgau sind die Städte stärker belastet als die ländlichen
Gebiete. Die Städte erreichen eine Quote von 2,8 Prozent währenddem
die übrigen thurgauischen Gemeinden eine Quote von 1,5 Prozent
aufweisen. Unterschiede bestehen auch bei der Bezugsdauer. 63
Prozent der Dossiers in städtischen Gebieten beanspruchen eine
Bezugsdauer von über einem Jahr, währenddem auf dem Land 50 Prozent
aller Unterstützten für eine solche Dauer auf Leistungen der
Sozialhilfe angewiesen sind. Der jährliche Auszahlungsbetrag betrug
pro Dossier und Jahr durchschnittlich 6163 Franken. In den Städten
beträgt der ausbezahlte Betrag durchschnittlich 8202 Franken, in
ländlichen Gemeinden lediglich 4379 Franken. Starke Zunahme der
finanziellen Aufwendungen Laut Angaben des Fürsorgeamtes des Kantons
Thurgau wendeten die Gemeinden im Jahr 2003 für
Unterstützungsleistungen einschliesslich der Alimentenbevorschussung
netto 21,6 Mio. Franken auf. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 20,6
Prozent mehr. 2003 bestehen grosse Unterschiede zwischen den
einzelnen Bezirken. Die gesamten ausbezahlten Leistungen betragen im
ganzen Kanton 93 Franken pro Einwohner. Innerhalb der acht
thurgauischen Bezirke weisen Weinfelden und Münchwilen mit einem
Betrag von rund 75 Franken den tiefsten Wert aus. Am anderen Ende
der Skala steht der Bezirk Kreuzlingen, der im Vergleich zu
Weinfelden und Münchwilen fast das Anderthalbfache, 111 Franken, für
Unterstützungen zu verbuchen hatte. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Bund, Kantone und Gemeinden führen die
Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger Zusammenarbeit
phasenweise ein. Im Kanton Thurgau wurde im Jahr 2002 mit der
Erhebung begonnen. Dabei wurde das Verfahren der sogenannten
geschichteten Gemeindestichprobe angewendet. Die Stichprobe umfasst
49 der insgesamt 80 Gemeinden des Kantons. Die Daten aus den
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den
ganzen Kanton hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der
Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst den
Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung gesamthaft
oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Die
Sozialhilfequote ist damit ein Indikator für das Risiko, von
Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden bzw. von Armut betroffen zu
sein. Eine weitere Kennzahl bildet die Deckungsquote. Sie variiert
zwischen 0 und 1. Je höher die Quote, desto höher der Anteil der
finanziellen Sozialhilfe am Gesamteinkommen des Sozialhilfefalls.
Die neue Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen,
zum soziodemografischen Hintergrund, zur familiären Situation der
Unterstützten, zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des
Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der
Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone. Auskunft:
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter
Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75
Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik, Kanton Zürich und
Ostschweiz, Tel: 044 225 12 24
Florentina Wohnlich, Chefin des Fürsorgeamtes des Kantons Thurgau,
Tel. 052 724 27 04 Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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