Medienmitteilung
BFS: Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich
2005-02-15T09:15:00
(ots) - Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich Die Zahl der Sozialhilfefälle hat um über 10 Prozent zugenommen Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2003 3,2 Prozent der Bevölkerung
mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Die Zahl der Fälle hat
innert Jahresfrist um über 10 Prozent zugenommen. Besonders stark
belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur.
Überdurchschnittlich hat die Zahl der jungen Erwachsenen in der
Sozialhilfe zugenommen. Zu den Gruppen mit einem erhöhten
Sozialhilferisiko gehören zudem Ein-Personen-Haushalte
(Alleinstehende), Alleinerziehende, ausländische Staatsangehörige
und Personen mit einer schlechten beruflichen Qualifikation. Dies
geht aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der
Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik
(BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2003
des Kantons Zürich vermittelt erstmals einen umfassenden Überblick
über die Leistungen und die Finanzierung der gesamten Sozialen
Sicherheit. Detailliert wird auf die Sozialhilfe und die weiteren
Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV,
Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge)
eingegangen. Steigende Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton
Zürich mussten im Jahr 2003 fast 40000 Personen mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Seit 1990 steigen die
Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr 2003 wurden netto 269
Mio. Franken für Sozialhilfeleistungen und 471 Mio. Franken für die
weiteren Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) aufgewendet.
Sozialhilferisiko bei Kindern und jungen Erwachsenen
überdurchschnittlich hoch Besonders hoch ist die Betroffenheit von
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote
liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5,6 Prozent, in den Städten
Zürich und Winterthur gar bei 10,2 Prozent resp. bei 8,6 Prozent.
Bei der Gruppe der jungen Erwachsenen ist 2003 eine
überdurchschnittliche Zunahme zu verzeichnen. Offenbar haben die
Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung der Bezugsdauer
der Arbeitslosenversicherung (ALV) von 520 auf 400 Tage und die
Erhöhung der Mindestbeitragszeit der ALV dazu geführt, dass junge
Erwachsene zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein wichtiger
Risikofaktor für die Sozialhilfeabhängigkeit ist eine mangelhafte
oder fehlende berufliche Qualifikation: 50 Prozent der Beziehenden
von Sozialhilfe verfügen über keine berufliche Ausbildung. Dies
trifft häufig bei ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese
Gruppe in der Sozialhilfe überdurchschnittlich vertreten ist.
Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen Die
Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die
Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern. Im Dezember 2003
wurden 20'500 Personen ergänzend zur AHV unterstützt. Das sind etwa
gleich viele wie im letzten Jahr. Da immer mehr Rentnerinnen und
Rentner über eine berufliche Vorsorge verfügen, sind trotz ihrer
steigenden Zahl nicht mehr Personen auf Zusatzleistungen angewiesen.
Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und -Rentner leben häufig
in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich ist die Bezügerquote
fast 50 Prozent höher als im gesamten Kanton und auch in Winterthur
liegt sie deutlich über den übrigen Bezirksgruppen. Mit steigendem
Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von AHV-
Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen sind
auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als
Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite
Säule und zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht.
Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge
unverändert Rund 4900 Haushalte mit insgesamt 10860 Personen
beziehen im Kanton Zürich Alimentenbevorschussung. 1066 Haushalte
mit 3183 Personen werden mit Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen
unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht tiefer als im Vorjahr. Die
Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und Familien
überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und Finanzierung
der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste Teil der
Leistungen der Sozialen Sicherung sind
Sozialversicherungsleistungen. Im Kanton Zürich betrugen die
Geldleistungen der Sozialversicherungen ohne Berufliche Vorsorge im
Jahr 2002 rund 10 Mrd. Franken. Davon entfielen 4,3 Mrd. Franken auf
die AHV, 2,5 Mrd. auf die Krankenversicherung (OKPV) und 1,3 Mrd.
auf die IV. 1,6 Mrd. Franken wurden für Subventionen
(Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,1 Mrd. Franken für bedarfsabhängige
Sozialleistungen aufgewendet (v.a. Zusatzleistungen zur AHV/IV und
Sozialhilfe). Betrachtet man diese Aufwendungen pro Kopf der
Wohnbevölkerung, treten im Vergleich zum gesamtschweizerischen
Mittel keine grossen Unterschiede zutage. Der grösste Teil der
Sozialen Sicherheit wird über Sozialbeiträge und Prämien finanziert.
Knapp einen Viertel finanziert die öffentliche Hand. Kanton und
Gemeinden wendeten 2002 insgesamt rund 3,3 Mrd. Franken für die
Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zur Hälfte um
Subventionen. Die Ausgaben für Bedarfsleistungen betrugen 900 Mio.
Franken, und 750 Mio. Franken dienten der Finanzierung von AHV, IV
und OKPV (Prämienverbilligung). Die Schweizerische
Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird in
enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden phasenweise
eingeführt. Der Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit
der Erhebung begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons
gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik.
Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die
Stichprobe wurde im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den
Städten Zürich und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier
Bezirksgruppen möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem
möglichst gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon
und Uster, 2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Hinwil und Pfäffikon,
4. Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land. In den Gemeinden der
Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines
einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den
ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden auch die der Sozialhilfe
vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies:
- Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des Bundes,
kantonale Beihilfen, Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung -
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur
AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen
Leistungen Daten für das ganze Jahr 2003 vor, d.h. es wurden alle
Fälle erfasst, welche 2003 eine Geldleistung bezogen haben. Eine
wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote.
Diese misst den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung
- gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Sie
ist ein Indikator für das Risiko der Abhängigkeit von
Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen
Sozialhilfestatistik lässt sich die Problemsituation und die
Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten
Basis beobachten. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Auskunft: Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.:
032 713 65 78 Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit,
Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich
2003, Neuchâtel 2005, Bestellnummer: 542-0300, Preis: 30 Fr. Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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