MedienmitteilungSARS-Entscheid: Messe Schweiz geht ans Bundesgericht2005-02-02T09:17:00Die Messe Schweiz gelangt wegen des auf Grund einer Initiative der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen SARS-Entscheides des Bundesamtes für Gesundheit anlässlich der BASELWORLD 2003 ans Bundesgericht. Dies nachdem das Eidgenössische Departement des Innern die diesbezügliche Beschwerde der Messe Schweiz kurz vor Weihnachten abgelehnt hat. Mit dem Gang nach "Lausanne" will die Messe Schweiz eine unabhängige Beurteilung des Falles und Rechtssicherheit in wichtigen Grundsatzfragen erlangen. Basel(ots) - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. Dezember 2004 die Beschwerde der Messe Schweiz vom 14. Mai 2003 gegen die SARS-Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)anlässlich der Weltmesse für Uhren und Schmuck BASELWORLD 2003 abgelehnt. Mit jener Verfügung hatte das BAG am 1. April 2003 ein Arbeitsverbot für rund 400 BASELWORLD-Aussteller aus den betroffenen SARS-Ländern - mit zirka 3'000 Angestellten, die zu jenem Zeitpunkt bereits in der Schweiz weilten - ausgesprochen. Unabhängige Beurteilung Die Messe Schweiz hat entschieden, gegen den Entscheid des EDI beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde zu erheben. Sie ist der Meinung, dass erst das Bundesgericht als richterliche Instanz eine unabhängige Beurteilung vornehmen und in den mit dem SARS-Entscheid zusammenhängenden wichtigen Grundsatzfragen Rechtssicherheit schaffen kann. Das EDI hat seinen Entscheid weitestgehend auf die Ausführungen des BAG abgestützt und ist auf die von der Messe Schweiz vorgebrachten Argumente und Beweismittel praktisch nicht eingegangen. Folgenschwerer BAG-Entscheid Das vom BAG am 1. April 2003 ausgesprochene Arbeitsverbot war weltweit beispiellos. Es führte in der Folge zu für die Messe Schweiz existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe. Die Messe Schweiz musste auf Druck der betroffenen Aussteller den Standort Zürich für die BASELWORLD aufgeben und Investitionen von über CHF 40 Mio. zur Bereitstellung einer für sechs Jahre zur Verfügung stehenden weiteren Messehalle in Basel vornehmen, um die durch den SARS-Entscheid geschädigten Aussteller zurückzugewinnen und die Schadenersatzforderungen abzuwenden. Die Messe Schweiz ist der Überzeugung, dass die vom BAG verfügte, einzig auf das Personal der Messeaussteller beschränkte Massnahme nicht geeignet war, die angestrebte Verminderung des Übertragungsrisikos von SARS in der Schweiz auf ein Minimum zu reduzieren. Kontakt: MCH Messe Schweiz AG Permalink:
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