MedienmitteilungSGCI fordert rasche Inkraftsetzung: Neues Chemikalienrecht und revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung2004-04-01T09:00:00Zürich (ots) - Hinweis: Die zusammenfassende SGCI-Stellungnahme zum PARCHEM-Paket kann im pdf-Format unter http://www.newsaktuell.ch/d/story.htx?nr=100473480 kostenlos heruntergeladen werden. SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst die vorgesehene Angleichung des schweizerischen Chemikalienrechts an die geltenden Vorschriften der EU. Die Verordnungen sollen zusammen mit dem bereits verabschiedeten Chemikaliengesetz auf 1.1.2005 in Kraft gesetzt werden. Das Projekt Ausführungsrecht Chemikaliengesetz PARCHEM soll in der Schweiz in Anlehnung an die Regelungen der EU ein modernes Chemikalienrecht schaffen, welches das bestehende hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt beibehält und technische Handelshemmnisse abbaut. In weiten Bereichen hat die umfassende Gesamtrevision diese Ziele erreicht. In einigen Punkten sind Verbesserungen allerdings noch unbedingt notwendig. Insbesondere müssen z.B. die umfangreichen Melde- und Mitteilungspflichten noch erheblich verringert werden. Die Einführung dieser neuen und umfassenden Chemikalienregelung verursacht Zusatzbelastungen für die Firmen. Die Übergangsfristen sind deshalb grosszügig zu bemessen und sollen die Information aller betroffenen Kreise, vor allem der KMU, ermöglichen. Diese Anpassung, die eine eigentliche Systemänderung im schweizerischen Chemikalienrecht darstellt, soll rasch vollzogen werden: Das PARCHEM-Verordnungspaket sowie die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung sollen zusammen mit dem bereits Ende 2000 vom Parlament verabschiedeten Chemikaliengesetz auf 1.1.2005 in Kraft gesetzt werden. Es wäre falsch, auf die neue EU-Chemikalienpolitik (REACH) zu warten, die in materieller wie zeitlicher Hinsicht noch völlig offen ist. Beilage: zusammenfassende SGCI-Stellungnahme zum PARCHEM-Paket (d) Kontakt: SGCI Chemie Pharma Schweiz Permalink:
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