Medienmitteilung
BFS: BFS: Schweizerische Eisenbahnrechnung 2001
2004-03-30T09:15:00
(ots) - 1 Eisenbahnrechnung 2001 Die Schweizerische
Eisenbahnrechnung wird im Auftrag des Bundesrates mit Beginn des
Rechnungsjahres 1975 als erweiterte Publikation geführt. In den
letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das
Verkehrsangebot Schienenverkehr mehrmals verändert. Ab 1987
übernimmt der Bund die finanzielle Verantwortung für die
Infrastruktur der SBB. Seit der Bahnreform schliessen Bund und SBB
eine Leis-tungsvereinbarung für jeweils vier Jahre ab, welche Bau,
Unterhalt und Betrieb der Infrastruktur umfasst. Sie legt unter
anderem Abgeltung und Investitionsmittel fest. Diese rechnerische
Auftrennung zwischen Infrastruktur und Verkehr stimmt mit jener
überein, die in den EU-Staaten angewendet wird. Im Weiteren wurden
mit einer ver-kehrspolitischen Weichenstellung zu Gunsten des
öffentlichen Verkehrs historisch fundamentale Investitionsvorhaben
bei den Bahnen ausgelöst, z.B. Bahn 2000, NEAT. Die
Eisenbahnrechnung vermochte in der bisherigen Form die Anforderungen
an eine aussagekräftige und transparente Rechnungslegung nicht mehr
zu erfüllen, z.B. weil die Unterteilung nach Infrastruktur und den
Verkehrssparten fehlte. Das Bundesamt für Statistik beschloss
deshalb die Eisenbahnrechnung zu revidieren. Der Schlussbe-richt
dieser Studie vom 31.7.2000 präsentiert eine Pilotrechnung 1998,
welche zu-sammen mit einer Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern
von SBB, BLS, ARE, BAV und BFS erarbeitet wurde. Die neue Methode
erlaubt es, die Eisenbahnrechnung auf der Stufe Infrastruktur mit
anderen Verkehrsträgerrechnungen zu vergleichen. 1.1 Inhalt und Aussagekraft der Eisenbahnrechnung In der
Eisenbahnrechnung werden die investierten Mittel und die laufenden
Ausgaben für Betrieb und Unterhalt von Anlagen, Fahrzeugen und
Nebenbetrieben für die SBB und die Privatbahnen ausgewiesen. Siehe
Liste der berücksichtigten Bahnen im An-hang. Gemäss Revision 2000
zeigt die Eisenbahnrechnung neu zwei unterschiedliche
Betrachtungsebenen: die betriebswirtschaftliche und die
volkswirtschaftliche Rech-nung. Die betriebswirtschaftliche Rechnung
basiert auf der Unternehmensoptik und zeigt auf, wie gut die Bahnen
die Leistungsvereinbarung des Bundes erfüllen. In der
volkswirtschaftlichen Rechnung wird ausgewiesen, wie viel der
Verkehrsträger Ei-senbahnen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht
kostet. Diese Betrachtungsebene zeigt, wie hoch die
volkswirtschaftlich relevanten Kosten für diesen Verkehrsträger
jährlich insgesamt ausfallen und wie viel der Kosten aus eigenen
Mitteln der Bahnen erwirt-schaftet werden. Die drei wichtigsten
Unterschiede zwischen der betriebswirtschaftlichen und der
volkswirtschaftlichen Rechnung sind: a) Die Abgeltungen des Bundes
und der Kantone für Verkehr und Infrastruktur wer-den bei der
volkswirtschaftlichen Rechnung nicht als Ertrag angerechnet. b) Die
in der Vergangenheit von der öffentlichen Hand gesprochenen
zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen werden bei der
volkswirtschaftlichen Sicht mit dem durch-schnittlichen Zins der
Bundesobligationen kalkulatorisch verzinst und den Bahnen
angelastet. c) Die auf dem Anlagevermögen anfallenden Kapitalkosten
werden bei der volkswirt-schaftlichen Rechnung auf der Basis der
detaillierten Anlage- und Abschreibungs-rechnung der einzelnen
Bahnen berechnet. In der betriebswirtschaftlichen Rech-nung werden
die Vermögensteile auf der Basis der ausgewiesenen Bilanz abge-
schrieben und verzinst, was nicht in jedem Fall der
volkswirtschaftlichen Realität entsprechen muss (z.B. bei Tunnels).
Dieses Vorgehen entspricht methodisch der Strassenrechnung des
Bundesamtes für Sta-tistik (BFS). Ähnlich wie in der
Strassenrechnung dient die Eisenbahnrechnung auch als Grundlage für
die schweizerische Verkehrspolitik. Die Bilanz zwischen Kosten und
Er-trägen ergibt die Eigenwirtschaftlichkeit. Weitere Details zum
neuen Konzept siehe Ta-belle 6. 1.2 Trennung von Verkehr und Infrastruktur Gemäss Eisenbahngesetz
werden die Kosten für Betrieb und Infrastruktur seit dem 1.1.1999
neu separat ausgewiesen. Diese Massnahme war unter anderem eine
Vorausset-zung für die Übernahme der SBB-Infrastruktur durch den
Bund. Nach dem Willen der schweizerischen Verkehrspolitik wird die
gesetzliche Gleichstellung der Transportunter-nehmen angestrebt, mit
dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und einen
diskriminie-rungsfreien Netzzugang zu verwirklichen. Es ist das
politische Ziel, dass die betriebswirt- schaftliche Kostendeckung
sowohl im Bereich Infrastruktur wie auch im Bereich Verkehr erreicht
wird. Die bestellten Leistungen, z.B. für den Regionalverkehr,
werden durch die Besteller abgegolten. Aufgrund der neuen
Leistungsvereinbarung war eine Neubewertung des Kapitals bzw. der
Anlagen bei den Bahngesellschaften notwendig. Das hat gewisse
Auswirkungen auf die Resultate der Eisenbahnrechnung ab 2001 (z.B.
etwas höhere Ab-schreibungen). Insgesamt ist jedoch die
Vergleichbarkeit mit den Vorjahren für die wich-tigsten Kennziffern
gewährleistet. In der betriebswirtschaftlichen Rechnung wird wie
in der bisherigen Eisenbahnrechnung üblich eine Übersicht über die
genauere Zusammen-setzung des Aufwandes und des Ertrags in der Summe
aller Bahnen dargestellt. Die Grundlagen für diese Zahlen stammen
einerseits aus der Finanzbuchhaltung (Geschäfts-berichte,
Datenerhebungsbogen) und andererseits aus der Betriebskostenrechnung
der Bahnen. Auskunft:
Willy Früh, Sektion Verkehr
Tel. 032 713 63 68 Link zur kompletten Pressemitteilung:
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber11/dpm11.htm
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