Medienmitteilung
BFS: Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich
2004-02-19T09:15:00
(ots) - Sozialbericht 2002 für den Kanton Zürich
Zentren durch Sozialhilfeleistungen stark belastet Im Kanton Zürich mussten 2002 36'400 Personen oder 2,9% der
Bevölkerung mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Besonders
stark belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur. Seit Anfang
der 90er Jahre nimmt die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von
Sozialhilfeleistungen stark zu. Den vorgelagerten Bedarfsleistungen
für AHV- und IV- Rentnerinnen und Rentner kommt im Kanton Zürich
eine wichtige existenzsichernde Rolle zu. Alleinerziehende Mütter,
Kinder und Jugendliche sowie Alleinstehende sind häufig auf
Sozialhilfe angewiesen. Dies geht aus dem neuen Sozialbericht
hervor, der auf der Grundlage der Schweizerischen
Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) für den
Kanton Zürich erstellt wurde. Der neue Sozialbericht des Kantons
Zürich vermittelt einen umfassenden Überblick über die Sozialhilfe
im Kanton. Erstmals wurden auch die weiteren Bedarfsleistungen
(Zusatzleistungen zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung,
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) im Kanton Zürich im Rahmen der neuen
Sozialhilfestatistik des Bundes statistisch erfasst. Der Bericht
enthält wichtige Informationen zur Struktur und Lage der
Leistungsempfängerinnen und empfänger, zum Leistungssystem und zum
wirtschaftlichen und soziodemografischen Hintergrund. Mit diesem in
Zusammenarbeit mit dem Sozialamt des Kantons Zürich erstellten
Bericht veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) zum zweiten
Mal Resultate der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes. Wieder
steigende Zahl der Sozialhilfefälle Im Kanton Zürich mussten im Jahr
2002 über 36'400 Personen mit Sozialhilfeleistungen unterstützt
werden. Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an.
Auch 2002 war die Entwicklung nach einem leichten Zwischenhalt im
Vorjahr durch steigende Fallzahlen und zunehmenden Nettoaufwand
gekennzeichnet. Die Sozialhilfe muss immer häufiger für
Bevölkerungsgruppen mit sozialen Risiken (z.B. familiäre
Betreuungspflichten, Scheidung, fehlende Berufausbildung) die
Existenzsicherung übernehmen. Im Durchschnitt der unterstützten
Haushalte trägt die Sozialhilfe drei Viertel des Haushaltsbudgets.
Für fast die Hälfte der Fälle (46%) muss die Sozialhilfe den
gesamten finanziellen Bedarf abdecken. Es sind diejenigen Haushalte,
die weder über ein Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf
Sozialversicherungsleistungen haben. Im Kanton Zürich wurden netto
im Jahr 2002 235 Mio Franken an Sozialhilfeleistungen und 471 Mio
Fr. für die übrigen Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse)
aufgewendet. Wichtige Rolle der Zusatzleistungen zur AHV und IV
Erstmals wurden in der neuen Sozialhilfestatistik des Bundes im
Kanton Zürich auch die vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst.
Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die
Existenzsicherung im Alter. Im Dezember 2002 wurden fast 20'800
Personen ergänzend zur AHV unterstützt und 12'800 Personen bezogen
Ergänzungsleistungen zur IV. Die einkommensschwachen AHV-
Rentnerinnen und -Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In
der Stadt Zürich ist die Bezügerquote 50% höher als im gesamten
Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich über den übrigen
Bezirksgruppen. Mit steigendem Alter nimmt die Quote der
Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 27%
der über 90Jährigen sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen
deutlich häufiger als Männer. Hier ist von Bedeutung, dass viele
ältere Rentnerinnen nicht über eine zweite Säule verfügen.
Demgegenüber müssen bei den IV-Rentnerinnen und Rentnern die
Jüngeren häufiger zusätzlich unterstützt werden.
Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge oft nicht
existenzsichernd Rund 5000 Haushalte mit insgesamt 11'100 Personen
beziehen im Kanton Zürich eine Alimentenbevorschussung. 1100
Haushalte mit 3000 Personen werden mit
Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen unterstützt. Während die Stadt
Winterthur bei den Leistungen für Kinder und Familien
überdurchschnittlich betroffen ist, ist die Stadt Zürich bei den
anderen Leistungen am stärksten belastet. Über die Hälfte der
Bezügerinnen und Bezüger dieser Leistungen sind Alleinerziehende.
10% der Personen, welche Alimentenbevorschussung und 31% der
Personen, welche Kleinkinder-Betreuungsbeiträge erhalten, sind
zusätzlich auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Hohe Zentrumslasten
Der Anteil der Bevölkerung, der mittels Sozialhilfeleistungen
unterstützt werden muss, hängt stark von der Lage und Grösse der
Gemeinde ab. 60% der Sozialhilfefälle des Kantons fallen auf die
beiden Zentrumsstädte Zürich und Winterthur, obwohl hier nur etwas
mehr als ein Drittel der Bevölkerung wohnt. Die beiden
Zentrumsstädte und ein Teil der Agglomerationsgemeinden um Zürich
sind besonders stark belastet. Während im gesamten Kanton 2,9% der
Bevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt wurde, liegt die
Sozialhilfequote in Zürich und Winterthur über 4,5%. In der
Bezirksgruppe Horgen, Meilen beträgt die Sozialhilfequote hingegen
nur 1,8% und in Affoltern, Andelfingen, Winterthur-Land nur 1,0%.
Kinder und Jugendliche, Alleinstehende und Alleinerziehende
besonders stark betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von
Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab.
Besonders gefährdet sind die Alleinstehenden und Alleinerziehenden
sowie Familien mit mehr als zwei Kindern. Demgegenüber liegt das
Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich
unter dem Durchschnitt. Hoch ist die Betroffenheit von Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote liegt im
kantonalen Durchschnitt bei 5,3%, in den Städten Zürich und
Winterthur gar bei über 9%. Das Sozialhilferisiko nimmt mit
zunehmendem Alter ab. Ein wichtiges Risiko, von Sozialhilfe abhängig
zu werden, ist eine fehlende Berufsausbildung: 50% der Sozialhilfe
Beziehenden verfügen über keine berufliche Ausbildung. Lange
Bezugsdauer Die grosse Mehrheit der Bezügerinnen und Bezüger von
Sozialhilfe muss über eine längere Zeit hinweg unterstützt werden.
31% der Fälle wurden für die Dauer von einem bis drei Jahren
unterstützt und 26% der Fälle haben eine Bezugsdauer von über drei
Jahren. Von den abgeschlossenen Fällen kann gut ein Drittel aufgrund
einer besseren Erwerbssituation den Lebensunterhalt aus eigenen
Kräften bestreiten. In gut einem weiteren Drittel können Leistungen
Dritter (insbesondere Sozialversicherungsleistungen der IV und der
Arbeitslosenversicherung) geltend gemacht werden. Bei 18% der
abgeschlossenen Fälle liegt ein Wechsel des Wohnortes vor. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger
Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Der
Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit der Erhebung
begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons gehören 87 zu den
Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es
sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die Stichprobe wurde
im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den Städten Zürich
und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier Bezirksgruppen
möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem möglichst
gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon und Uster,
2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Pfäffikon und Hinwil, 4.
Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land.
In den Gemeinden der Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers
anhand eines einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den
ganzen Kanton hochgerechnet.
Erstmals wurden auch die der Sozialhilfe vorgelagerten
Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies:
- Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des
Bundes, Kantonale Beihilfen, Gemeindzuschüsse)
- Alimentenbevorschussung
- Kleinkinder-Betreungsbeiträge
Während sich die Zusatzleistungen zur AHV/IV nur auf den Monat
Dezember beziehen, liegen für alle anderen Leistungen Daten für das
ganze Jahr 2002 vor, d.h. es wurden alle Fälle erfasst, welche 2002
eine Geldleistung bezogen haben.
Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische
soziodemografische Gruppen. Sie ist eine Indikator für das Risiko
der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut.
Auskunft:
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 64
75
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 65
78 Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und
Ostschweiz,Tel. 01 225 12 24 Sozialamt des Kantons Zürich, Ruedi Hofstetter, Tel. 043 259 24 50 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61,
E- Mail: order@bfs.admin.ch Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht
Kanton Zürich 2002, Neuchâtel 2004, Bestellnummer: 542-0200, Preis:
30 Fr. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 19.02.2004
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100472035
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