Medienmitteilung
BFS: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare
2004-01-16T09:15:00
(ots) - Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare
Die MWST im Jahr 2001: Steigerung der Netto-Steuerforderung um 7,3%
trotz Zunahme des steuerbaren Umsatzes um lediglich 2,3% Im Jahr 2001 hat der steuerbare Umsatz die für die Mehrwertsteuer
(MWST) massgebliche Grösse 670,7 Milliarden Franken erreicht. Die
Zunahme gegenüber 2000 beträgt 2,3%. Die daraus resultierende Netto-
Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer)
beläuft sich auf 7,2 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 7,3%
gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der Netto-
Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die Erhebung
der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (9,7 Milliarden Franken),
resultiert ein Steuerertrag von total 16,9 Milliarden (+3,9%). In
ihrer Jahrespublikation zur MWST in der Schweiz analysiert die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der
Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Ergebnissen des
Vorjahres. Im Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz
in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die
anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST
werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des
Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und
wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind
alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben,
die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die
Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch
einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der
Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2001 einen
Gesamtumsatz von 1'696,3 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag
verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (670,7 Milliarden Franken
oder 39,5% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz
(1'025,6 Milliarden Franken oder 60,5%). Zum nicht steuerbaren
Umsatz zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der
Steuer ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr,
Versicherungen, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport,
Gesundheit, Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist um 1,1%
zurückgegangen. Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren
Umsatz getrieben. Dessen Rückgang um 3,2% konnte durch die Zunahme
des steuerbaren Umsatzes um 2,3% nicht kompensiert werden. Die
Abnahme des nicht steuerbaren Umsatzes ist bedingt durch den
Rückgang des von der Steuer ausgenommenen Umsatzes (-23,4%). Die
Exporte verzeichneten einen Zuwachs von 11,8%. ...und der daraus
resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und der Eidg.
Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt
die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV
abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von
Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit
der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz
zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und
der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen
ergab sich 2001 eine Brutto- Steuer von 45,7 Milliarden Franken. Bei
einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 38,5 Milliarden Franken
resultierte ein Saldo von 7,2 Milliarden Franken zu Gunsten der
ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 9,7
Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf
insgesamt 16,9 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge
nahmen um 1,6% (155 Millionen) zu, während jene der ESTV um 7,3%
(487 Millionen) anstiegen. Diese unterschiedliche Entwicklung ist
auf das schwache Wachstum des Aussenhandels zurückzuführen. Die
Ausfuhren sind ganz von der Steuer befreit, was bedeutet, dass die
Steuer nicht geschuldet ist, die Vorsteuer jedoch abgezogen werden
kann. Auf den Einfuhren wird die MWST von der EZV erhoben und
anschliessend ebenfalls unter dem Titel des Vorsteuerabzugs vom
Betrag abgezogen, den die Steuerpflichtigen der ESTV schulden.
Gemäss Aussenhandelsstatistik der Schweiz verzeichnete der
schweizerische Aussenhandel im Jahr 2001 ein gedämpftes Ergebnis.
Sowohl die Ein- als auch die Ausfuhren wuchsen wertmässig in
einstelliger Höhe (+1,1% bzw. +4,1%). Auf den 1. Januar 2001 wurden
die MWST-Sätze linear um 0,1% erhöht (Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte). Während der Berichtsperiode betrugen die
MWST-Sätze somit 7,6% (Normalsatz), 3,6% (Sondersatz auf
Beherbergungsleistungen) und 2,4% (reduzierter Satz). Die
Saldo-Steuersätze wurden ebenfalls entsprechend angehoben. Über
300'000 Mehrwertsteuerpflichtige im Jahr 2001 Im Jahr 2001 waren
303'000 aktive Steuerpflichtige gemeldet. 70,3% entfielen auf den
tertiären und 28% auf den sekundären Sektor, lediglich 1,7% waren im
primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen waren die
Einzelfirmen (45,2% der Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften
(31,9%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (10,3%). Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die
steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit
der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf
dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden
Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen
überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen
verrechnete MWST) in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer
der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die
Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem
Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt,
haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten
Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu
machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu
erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese
Variante entschieden. EIDGENÖSSISCHE STEUERVERWALTUNG
Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation Auskunft:
Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und
Dokumentation, Tel.: 031/325 43 31 Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001, Resultate
und Kommentare, Bestellnummer 224-0100, 11 Franken. Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der Adresse
http://www.statistik.admin.ch zu finden. 16.01.2004
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100470953
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