Medienmitteilung
BFS: Die Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern
2004-01-15T09:15:00
(ots) - Die Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern
Jugendliche und Alleinstehende sind stark auf Sozialhilfe angewiesen Im Kanton Luzern wurden im zweiten Halbjahr 2002 knapp 6'000
Personen oder 1,6% der Wohnbevölkerung mit Sozialhilfeleistungen
unterstützt. Besonders stark belastet sind Zentren wie Luzern,
Kriens und Emmen. Alleinstehende sowie Alleinerziehende sind
besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Mit einem Anteil von
gut 35% sind Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) in der
Sozialhilfe überproportional vertreten. Gut 45% der
Sozialhilfebezügerinnen und bezüger sind erwerbstätig. Dies geht
aus den Auswertungen der Daten hervor, die in den Gemeinden des
Kantons Luzern im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik
des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasst wurden. Im Kanton Luzern
wurde 2002 die eidgenössische Sozialhilfestatistik eingeführt. Es
stehen nun erstmals Daten zur Bestimmung der Zahl der
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, der Art der gewährten
Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie der familiären
Situation der Unterstützten zur Verfügung. Zentren sind stärker
belastet Aus den für das zweite Halbjahr 2002 erfassten Daten
erkennt man, dass über ein Viertel der unterstützten Personen in der
Stadt Luzern wohnt. Die drei Zentren Luzern, Kriens und Emmen sind
wesentlich stärker belastet durch die Sozialhilfe als die meisten
übrigen Gemeinden. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der
Sozialhilfebezügerinnen und bezüger gemessen an der gesamten
Bevölkerung, beträgt im Kanton 1,6%. In den sechs grössten Gemeinden
mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen 65% der im
Kanton unterstützten Personen, während der betreffende
Bevölkerungsanteil knapp 43% beträgt. Alleinerziehende und
Alleinstehende tragen ein erhöhtes Risiko Allein Lebende haben ein
erhöhtes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Über 60%
der Antrag stellenden Personen für Sozialhilfe sind Alleinstehende
und gut ein Viertel sind Alleinerziehende. Demgegenüber liegt das
Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich
unter dem Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund
der ausgebauten Leistungen der Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe
angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt werden, so sind die Kinder und
Jugendlichen überrepräsentiert. Gut 35% der Sozialhilfebezügerinnen
und -bezüger im Kanton Luzern sind weniger als 18 Jahre alt. Dies
entspricht einer Sozialhilfequote von 2,7%, womit Kinder und
Jugendliche ein erhöhtes Risiko der Abhängigkeit von der Sozialhilfe
tragen. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit
zunehmendem Alter. Ausländerinnen und Ausländer sind stärker
betroffen Über 70% der unterstützten Personen sind Schweizerinnen
oder Schweizer und fast 30% sind ausländischer Herkunft. Bei einem
Ausländeranteil von gut 15% im Kanton Luzern ist damit das
Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern höher als
bei den Schweizerinnen und Schweizern. Ihre Sozialhilfequote liegt
bei rund 3%. In dieser Auswertung sind die anerkannten Flüchtlinge
mit Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton Luzern
Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Asylsuchende und Flüchtlinge,
die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, nicht berücksichtigt.
Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit Rund 45% der
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind erwerbstätig. Davon
arbeiten fast 30% auf einer Vollzeitstelle. Bei den Personen mit
einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich vielfach um Personen,
die wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer
Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Rund ein Viertel der
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos, davon sind
rund 70% beim Arbeitsamt angemeldet. Lange Bezugsdauer Die Mehrheit
der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind über
eine längere Zeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Rund 60%
der Unterstützten beziehen über ein Jahr Sozialhilfeleistungen und
30% sind gar über drei Jahre im Sozialhilfebezug. Fast die Hälfte
der Bezügerinnen und Bezüger ist weniger als vier Jahre in der
Gemeinde wohnhaft. Knapp ein Drittel wohnt mehr als 10 Jahre in der
betreffenden Gemeinde. Als Hauptgründe für die Beendigung einer
Unterstützung werden die Ablösung durch eine
Sozialversicherungsleistung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
bzw. die Verbesserung der Erwerbssituation genannt. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische
Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger Zusammenarbeit von
Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Im Kanton Luzern wurde im
Jahr 2002 mit der Erhebung begonnen. In den Gemeinden werden alle
Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Fragebogens erfasst.
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal
unterstützen zu können, hat das Bundesamt für Statistik eine von den
Zentralschweizer Regierungen finanzierte Fachstelle
Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik
des Kantons Luzern eingesetzt. Bis 2003 wurde die
Sozialhilfestatistik in allen Zentralschweizer Kantonen eingeführt,
so dass Ende 2004 Daten für die gesamte Zentralschweiz verfügbar
sind. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische
soziodemografische Gruppen. BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst Auskunft: Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Leiter der Sektion Soziale Sicherheit, Tel.
032 713 65 78
Dr. Tom Priester, Projektleiter Sozialhilfestatistik, Tel. 032 713
64 75 Kanton Luzern
Irmgard Dürmüller Kohler, Vorsteherin Kantonales Sozialamt Luzern,
Tel. 041 228 57 79
Gian Antonio Paravicini Bagliani, Amt für Statistik des Kantons
Luzern, Tel. 041 228 56 35 Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch 15.01.2004
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